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Kreisverwaltung: Jugendamt kannte nicht alle Inhalte der Strafanzeigen gegen jungen Afghanen

Eingang der Kreisverwaltung.  Foto: Pfalz-Express [1]

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Kreis Germersheim – Zu den unterschiedlichen Darstellungen, ob das Jugendamt im Kreis Kenntnis davon hatte, dass der afghanische Asylbewerber, der am 27. Dezember in Kandel die 15-jährige Mia erstochen hat [2], polizeilich auffällig geworden ist, meldet sich nun die Kreisverwaltung zu Wort.

Demnach hat das Jugendamt am 18. Dezember von der Polizei erfahren, dass der Jugendliche in eine körperliche Auseinandersetzung in der Schule verwickelt war und er Bilder, die persönliche Rechte verletzen könnten, auf seinem Handy habe.

Bei diesem Telefonat wurde das Jugendamt zwar über die Strafanzeigen informiert, nicht jedoch mit dem Inhalt der Bedrohung des Mädchens, schreibt die Kreisverwaltung in einer Mitteilung.

Darüber, dass das Mädchen direkt bedroht wurde, seien weder der Vormund noch die Sachbearbeiterin informiert worden, so die Kreisverwaltung.

Und weiter: „Nach unserer Information kam dann die Polizei am 18. Dezember unangekündigt an die Schule und verwarnte den umA (unbegleitete minderjährige Ausländer) deutlich. Über eine direkte Bedrohung des Mädchens wurde nicht informiert. Zugleich wäre das Handy des umA eingezogen worden.“

Die Information der Polizei zu den beiden Anzeigen habe am 19.12.2017 jugendamtsintern zu einer Einschätzung der Lage zwischen Allgemeinem Sozialen Dienst (ASD) und Vormund, sowie telefonischer Einbindung der Einrichtung geführt, so die Kreisverwaltung weiter.

Der wahrscheinlich 15-Jährige [3] (Kreisverwaltung: +/- ein Jahr) lebte zuletzt in der Einrichtung in Neustadt, wo vier Jugendliche untergebracht sind, die von drei Erziehern versorgt und pädagogisch betreut werden.

Die „umA“ werden dort zusätzlich zum Schulbesuch mit insgesamt 40 Wochenstunden im Direktkontakt betreut. Daneben gibt es eine 24 Stunden am Tag/ 7 Tage die Woche-Rufbereitschaft durch die Betreuer für die Jugendlichen.

Es handelt sich um ein übliches Konzept für Jugendliche ab 15 Jahren. Die WG hat eine Betriebserlaubnis vom Landesjugendamt.

Trotz Wegzug aus dem Kreis wurde der Jugendliche weiter in der Zuständigkeit des Jugendamts des Landkreises Germersheim (sowohl Allgemeiner Sozialer Dienst als auch Vormundschaft) betreut. Er sei auch nach dem Wechsel in die neue Einrichtung unauffällig geblieben, so die Kreisverwaltung.

Ergebnis der Einschätzung war, dass zusätzlich zu der polizeilichen Maßnahme noch vor den Weihnachtsfeiertagen ein Gespräch in der Einrichtung mit dem Jugendlichen stattfinden müsse. Das wurde am 21. Dezember in der Jugendhilfeeinrichtung in Neustadt mit den Betreuerinnen und der Mitarbeiterin des Jugendamts mit dem Jugendlichen geführt.

Bei diesem Gespräch wurden laut Kreisverwaltung „insbesondere die dem Jugendamt bekannten Inhalte der Anzeigen sowie mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung“ besprochen.

Zur Überprüfung der im Gespräch getroffenen Vereinbarungen wurde ein weiteres Gespräch am 28.12.2017 festgelegt. Das Ergebnis sollte dann wieder eine Woche später überprüft werden.

Zu keiner Zeit habe es für die Mitarbeiter des Jugendamts oder für die Mitarbeiter der Einrichtung Indizien gegeben, dass man um Leib oder Leben des Mädchens fürchten müsse, schreibt die Kreisverwaltung.

„Die strafrechtlichen Ermittlungen sind Aufgabe der Staatsanwaltschaft, auf deren Arbeit wir vertrauen. Bei der Weitergabe von Informationen haben wir den Sozialdatenschutz zu beachten“, merkt die Kreisverwaltung zudem an. (red)

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