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Kreisverwaltung Germersheim zieht Konsequenzen: Bei falscher Befüllung der Bio-Tonne keine Leerung mehr

Jede Menge Plastiktüten: So sollte eine Biotonne auf keinen Fall befüllt werden. Foto: KV GER [1]

Jede Menge Plastiktüten: So sollte eine Biotonne auf keinen Fall befüllt werden.
Foto: KV GER

Kreis Germersheim – Die Kreisverwaltung hat die Faxen dicke: In den vergangenen Monaten wurde immer wieder die Biotonnen falsch befüllt.

Besonders in großen Wohneinheiten wie Hochhäusern oder Wohnblocks seien die Tonnen stark mit anderen Abfällen wie Kunststoffen (insbesondere Plastiktüten) oder sonstigem Restmüll durchsetzt, teilte die Behörde mit.

Die Hauptursache dieser Fehlbefüllungen dürfte sein, dass viele Bewohner ihren Biomüll in Plastiktüten sammeln und diesen dann zusammen mit der Plastiktüte in die Biotonne werfen. Das sei nicht zulässig.

Keine Toleranz mehr

Die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung erklärte nun, dass die falsche Befüllung nicht mehr toleriert werde. Der hohe Anteil an Störstoffen führe dazu, dass der Biomüll nicht oder nur mit einem hohen und kostenintensiven Sortieraufwand verwertet werden könne. Die dadurch entstehenden Kosten müssten auf die Müllgebühren umgelegt werden.

Deshalb zieht die Kreisverwaltung die Konsequenz und will verstärkte Kontrollen der Biotonnen veranlassen.

Sollte in einer Biotonne Restmüll entdeckt werden, wird ein Aufkleber mit einem entsprechenden Hinweis zur Fehlbefüllung angebracht. Im Wiederholungsfall wird die betroffene Biotonne nicht mehr entleert.

Der Inhalt der Biotonne müsste dann nachsortiert werden oder über eine kostenpflichtige, teure Sonderleerung entsorgt werden.

Zunächst hofft die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung allerdings auf die Einsicht der Bürger und bittet darum, die Biotonne ausschließlich mit Garten-/Grünabfällen sowie Speiseresten und Küchenabfälle aus dem Haushalt zu befüllen.

Die Speise- und Küchenabfälle können eingewickelt in Papier in die Biotonne geworfen werden, da das Papier im Gegensatz zu Plastiktüten bei der Kompostierung des Biomülls verrottet.

Auch solle darauf geachtet werden, dass die Biotonne nur so gefüllt wird, dass der Deckel noch geschlossen werden kann. Eine Überfüllung sei nicht zulässig.

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