
Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU vereinheitlicht sein. Foto: Andreas Breitling [1] /Pixabay [2]
DÜW – Viele Bürger sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese verlieren aber seit dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Darauf weist die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hin.
Läuft die Gültigkeit des alten Papierführerscheins ab, muss dieser durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden. Aber auch ältere Führerscheine im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.
Bei Fristen, die das Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin betreffen, geht es um Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Hier läuft die nächste Frist am 19. Januar 2025 aus.
Bis dahin sollten Menschen, die im Jahr 1971 oder später geboren sind, ihre Führerscheine umtauschen. In den Jahren 2022 bis 2024 waren bereits die Geburtsjahre 1953 bis 1970 an der Reihe. Liegt das Geburtsjahr vor dem Jahr 1953, hat der- oder diejenige Zeit bis 19. Januar 2033.
In den nächsten Jahren werden dann die Führerscheine ausgetauscht, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Bis 19. Januar 2026 sind es die Führerscheine, die aus den Jahren 1999 bis 2001 stammen. Bis zum 19. Januar 2033 folgen nach und nach die Ausstellungsjahre 2002 bis 2013.
Die neuen Führerscheine, die seit 2013 in Umlauf sind, sind auf 15 Jahre befristet. Die jeweilige Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. Auch die im Führerschein dokumentierten Berechtigungen, unterschiedliche Fahrzeuge zu fahren, bleiben vom Umtausch unberührt.
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