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Kreishaushalt nicht genehmigt: Südliche Weinstraße praktisch handlungsunfähig

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Landrätin Theresia Riedmaier: „Alle Anstrengungen unternehmen.“ Foto: Licht

Kreis SÜW/Trier – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hat den Haushalt des Landkreises Südliche Weinstraße für das Jahr 2013 nicht genehmigt. Der Landkreis wird nun aufgefordert, den Fehlbetrag im Ergebnishaushalt durch eine nachhaltige und strukturelle Veränderung um 1,4 Millionen Euro zu reduzieren.

Das bedeutet, dass der Kreistag konkrete Maßnahmen beschließen soll, um das derzeitige Defizit in Höhe von etwa 13,5 Millionen Euro zu verringern. Die Kreisgremien haben den Haushalt unter der Maßgabe strengster Ausgabensparsamkeit erstellt; für die wesentlichen Ausgaben besteht eine gesetzliche Pflicht.

Landrätin Riedmaier: Mehr sparen nicht mehr möglich

„Weitere Einsparungen sind kurzfristig nicht möglich. Wir haben die freiwilligen Leistungen schon stark reduziert. Dort, wo sie Attraktivität, Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit des Landkreises untermauern – Wirtschaftsförderung, Verein Südliche Weinstraße, Jugendpflege, Kulturförderung oder Kreismusikschule – besteht bei allen politischen Kräften Übereinstimmung, das nicht in Frage stellen zu wollen“, so Landrätin Theresia Riedmaier.

Wie bereits schon im Jahr 2012 in der Haushaltsgenehmigung angekündigt, erwartet die ADD, dass der Landkreis Südliche Weinstraße seine Kreisumlage erhöht. „Mindestens 1,5 Prozentpunkte Erhöhung“ forderte die ADD damals. Um die 1,4-Millionen-Forderung der ADD zu erfüllen, müsste der Landkreis seine Umlage um 1,55 Prozentpunkte auf 43,05 Prozent erhöhen. „Dies würde etwa dem Landesdurchschnitt der Umlagehebesätze entsprechen“, erklärt Landrätin Theresia Riedmaier. Der Landkreis Südliche Weinstraße liege derzeit am unteren Ende im Landesranking bei der Umlagenhöhe.

Kreisausschuss-Sondersitzung und „Interimszeit“

Landrätin Riedmaier hat die Fraktionsvorsitzenden bereits in einem ersten Gespräch informiert. Der Kreisausschuss wird am 15. Mai 2013 die Situation beraten und diskutieren. Danach folgt eine Sondersitzung des Kreistags am 27. Mai 2013.

Bis dahin gilt die Haushalts-Interimszeit. Der Landkreis Südliche Weinstraße kann keine Ausgaben tätigen, die nicht gesetzlich oder vertraglich definiert sind. Dazu zählen unter anderem der Kreisstraßenbau, die Baumaßnahmen in den Kindertagesstätten, die Beschaffungen für die Schulen und die Investitionen im Brand- und Katastrophenschutz. Auch die Zuschüsse für den Südliche Weinstraße e.V., die MBB SÜW GmbH und die Staatsbad Bad Bergzabern GmbH sind eingefroren.

„Wir sind faktisch handlungsunfähig, solange wir keinen genehmigten Haushalt vorliegen haben. Deshalb gilt es, alle Anstrengungen zu unternehmen der ADD einen genehmigungsfähigen Haushalt zu übergeben“, so Riedmaier. (red)

 

 

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