
Symbolbild: Sabine van Erp [1] auf Pixabay [2]
Kreis Germersheim – Die Betreuungsvereine im Landkreis Germersheim erhalten einen einmaligen Zuschuss von rund 98.000 Euro, um ihre Defizite aus dem Jahr 2023 auszugleichen.
Diesen Beschluss fasste der Kreistag in seiner Sitzung am 16. Dezember. Landrat Martin Brandl machte dabei deutlich: „Es ist ein einmaliger Zuschuss, den die Betreuungsvereine diesmal mit Zustimmung des Kreistages erhalten, der keineswegs bedingungsfrei ist.“
Die Mittel gehen an den Sozialdienst katholischer Männer und Frauen (SKFM), die Arbeiterwohlfahrt und die Lebenshilfe Germersheim. Mit dem Beschluss würdigte der Kreistag die gesamtgesellschaftlich wichtige Arbeit der Betreuungsvereine. Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter und zuständig für Soziales, betonte: „Der Bund muss die Betreuungspauschalen an die Gegebenheiten anpassen und damit die Bedeutung der Vereine honorieren. Ohne sie ginge es nicht.“
Die Betreuungsvereine sollen sich zudem effizienter aufstellen. „Den Betreuungsvereinen haben wir dabei ins Aufgabenheft geschrieben, die Zahl der Betreuungen vergleichbar am Personal auszurichten und ihre Arbeitsprozesse zu optimieren, indem sie unter anderem eine für sie kostenfreie Organisationsberatung des Landes nutzen“, ergänzte Buttweiler.
Aufgaben der Betreuungsvereine
Betreuungsvereine sind ein zentraler Bestandteil des Betreuungsrechts, das darauf abzielt, betreuten Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Sie unterstützen bei rechtlichen Angelegenheiten, die Betroffene nicht eigenständig regeln können, und stellen gesetzliche Betreuer. Ihre Aufgaben reichen von der Vermittlung und Durchführung von Betreuungen bis hin zur Prävention.
Wer sich für die Beschlussvorlage interessiert, findet diese auf der Webseite des Landkreises in der Rubrik „Landkreis, Gremien-Ratsinformationssystem“ oder direkt unter www.t1p.de/gwew5 [3].
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