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Kreis Germersheim: „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“: Mehr Geld für Kindertagesbetreuung

Symbolbild: dts nachrichtenagentur [1]

Symbolbild: dts nachrichtenagentur

Kreis Germersheim – Dem Landkreis wurden vom Land zweckgebundene Bundesmittel für das Jahr 2016 von rund 530.000 Euro für die Kindertagesbetreuung zugewiesen.

Das teilte Landtat Dr. Fritz Brechtel mit. Grundlage ist die Änderung des „Finanzausgleichsgesetzes“ durch das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.“

Dabei kommen Mittel zum Einsatz, die ursprünglich vom Bund für das Betreuungsgeld vorgesehen waren. Die Gelder werden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 vom Bund an die Länder verteilt. Innerhalb von Rheinland-Pfalz behält das Land die Hälfte ein und verteilt die andere Hälfte nach einem festgelegten Schlüssel auf die jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Diese jährlich dem Landkreis zugewiesenen 530.000 Euro sollen für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung und für zusätzliche Ausgaben zur Betreuung von Flüchtlingskindern im Landkreis eingesetzt werden.

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen, die Mittel so einzusetzen, dass möglichst alle Kindertagesstätten im Landkreis direkt oder indirekt davon profitieren können.

Ein Teil des Geldes, insgesamt 240.000 Euro verteilt auf die Jahre 2017 und 2018, erhalten die die Ortsgemeinden und Städte für notwendige Investitionen bei der Einrichtung neuer Gruppen. Zusätzlich sollen in allen Gemeinden sogenannte „interkulturelle Assistenzen“ eingesetzt werden. Diese sollen wie die interkulturellen Fachkräfte die Kindertagesstätten unterstützen.

„Außerdem wurden Kisten mit altersgerechten, teils mehrsprachigen Büchern zusammengestellt, die den Einrichtungen übergeben werden und es sind Fortbildungen mit interkulturellen Themen für das Erziehungspersonal vorgesehen“, so der Erste Kreisbeigeordnet Dietmar Seefeldt.

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