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Kommunen: Unbegleitete Minderjährige kosten 2017 vier Milliarden Euro

Symbolbild: pfalz-express.de [1]

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Berlin – Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) geht davon aus, dass die Aufnahme und Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) den Staat zwischen vier und 4,8 Milliarden Euro im laufenden Jahr kosten wird.

Die Schätzung des DStGB ergibt sich aus sämtlichen ihm zur Verfügung stehenden Angaben zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, berichtet die „Welt am Sonntag“.

Nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes würde die Höchstgrenze von 4,8 Milliarden Euro erreicht, wenn die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen im Jahresmittel bei etwa 64.000 läge, wie es zum Jahreswechsel 2016/2017 der Fall war.

Sollte sich der Trend der vergangenen Monate fortsetzen, fielen die Kosten geringer aus und würden dann etwa vier Milliarden Euro betragen. Seit einigen Monaten sinkt die Zahl der minderjährigen Unbegleiteten; dafür steigt die der jungen Volljährigen, die über das 18. Lebensjahr hinaus in der Jugendhilfe bleiben.

Nach der Annahme des Städte- und Gemeindebundes schlägt ein Platz in einer Einrichtung mit bis zu 5.000 Euro monatlich zu Buche. Sind die jungen Zuwanderer bei Pflegeeltern oder in Wohngruppen untergebracht, sind es rund 1.000 Euro.

Die Schätzung beruht darauf, dass etwa vier von fünf Minderjährigen in einer der teuren Einrichtungen leben und die übrigen 20 Prozent in vergleichsweise günstigen Wohngruppen oder bei Pflegeeltern untergebracht sind.

Zudem nimmt der Städte- und Gemeindebund an, dass es sich bei den jungen Volljährigen genau andersherum verhält und nur einer von fünf in den teuren Heimen lebt und die übrigen 80 Prozent in den weniger betreuungsintensiven Wohngruppen oder bei einer Pflegefamilie. Der entscheidende Faktor in der Schätzung sind die sogenannten Platzkosten.

Darin ist die Unterbringung samt der Lohnkosten für die Betreuer enthalten, sie werden auf bis zu 4,3 Milliarden Euro geschätzt. Weitere relevante Posten sind geschätzte 228 Millionen Euro für die Gesundheitsversorgung sowie 314 Millionen Euro für die Schulbildung.

Das Bundesfamilienministerium hält auf Anfrage der Zeitung Aussagen über durchschnittliche Kosten pro Kopf und Tag genauso wie Schätzungen für das Gesamtjahr nicht für möglich. Auch auf die Frage, ob Schätzungen zu den Gesamtkosten für einen beliebigen Monat in der Vergangenheit möglich seien, gab es keine Antwort.

„Die Kosten müssen runter“, sagte Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU). „Erst einmal müssen wir wissen, ob jeder Minderjährige tatsächlich minderjährig ist. Zum anderen ist nicht jeder Jugendliche traumatisiert und braucht die besondere Betreuung der Jugendhilfe.“

Für Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, ist „unser Jugendhilferecht weder auf die große Zahl noch auf die besonderen Bedürfnisse der Unbegleiteten zugeschnitten, die meist 16- und 17-jährigen jungen Männer gelten in ihren Herkunftsländern schon als Erwachsene“.

Sie bräuchten vor allem Sprachunterricht, Ausbildung und eine betreute Wohngruppe und „oft nicht das sozialpädagogische Maximalprogramm“. (dts Nachrichtenagentur) 

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