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Kommunaler Finanzausgleich: Deutlicher Appell von Landrat Dietmar Seefeldt: „Der Entwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetztes (LFAG) ist zwingend zu überarbeiten“

Landrat Dietmar Seefeldt.
Foto: KV SÜW

SÜW. Durch die geplanten Änderungen des Landes Rheinland-Pfalz am LFAG würden dem kommunalen Bereich im Landkreis Südliche Weinstraße ab dem Jahr 2018 mehrere Millionen Euro weniger zur Verfügung stehen, im Vergleich zur der noch geltenden Rechtslage.

„Im Jahr 2018 wären es rund 2,8 Millionen Euro, die Beträge summieren sich Jahr für Jahr und fehlen für wichtige Aufgaben. Die von den Spitzenverbänden geforderten Finanzmittel in Höhe von mindestens 300 Millionen Euro werden im Finanzausgleich dringend benötigt.

Sofern den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände wie dem Landkreistag Rheinland-Pfalz zu dem Gesetzesvorhaben kein Gehör geschenkt wird, wird die befürchtete Schwächung des ländlichen Raums durch unsachgerechte Verteilung und vor allem durch die zu geringen Finanzmittel Wirklichkeit“, so SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt.

Seefeldt appelliert: „Wenn es in der jetzigen Zeit mit sprudelnden Steuereinnahmen, bester wirtschaftlicher Entwicklung, hoher Kreisumlage, historisch niedrigen Zinsen und Überschüssen im Bund und in den Ländern nicht möglich ist, die Schulden erheblich zu reduzieren, weil einfach die gesetzlich vorgeschriebene Finanzausstattung fehlt, dann spart man sich in den Ruin.“

Der Landrat betont, dass es absolut unverständlich sei, dass die Finanzierungssalden der Gemeinden in Rheinland-Pfalz weit unter dem Bundesdurchschnitt liegen, während bundesweit Überschüsse in kommunalen Haushalten erzielt werden.

Und weiter: „Diese Entwicklung sucht man in Rheinland-Pfalz vergebens: unter den höchst verschuldeten Städten befinden sich überdurchschnittliche viele in Rheinland-Pfalz. Das kann kein Zufall sein und hat sicher nichts mit schlechtem Haushalten zu tun. Die vor dem Verfassungsgerichtshof erstrittene Verbesserung des Finanzausgleiches wird durch die vorgesehenen Änderungen mehr als rückgängig gemacht. Somit entspricht das Gesetz noch immer nicht den Vorgaben des Urteils vom Verfassungsgerichtshof“, so Seefeldt.

Ein „weiter so“ sei nicht mehr möglich, der Landrat appelliert nun an das Land Rheinland-Pfalz: „Das Land muss eine ernsthafte Lösung erarbeiten, einen spürbaren Beitrag leisten und unter anderem den Landkreisen von seinen deutlichen Steuermehreinnahmen ausreichend Mittel für die vorhandenen Aufgaben zur Verfügung stellen damit dies nicht mit erneuten Klagen erstritten werden muss.“ (kv-süw)

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