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Koalition einig bei Neuordnung der Managergehälter

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Künftig soll in Hauptversammlungen über die Vorstandsbezüge zu entschieden werden. Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Union und FDP wollen Aktionäre von börsennotierten Unternehmen künftig dazu verpflichten, in der jährlich stattfindenden Hauptversammlung über die Vorstandsbezüge zu entscheiden.

Das geht aus der Beschlussvorlage für den Koalitionsausschuss von Union und FDP hervor. Das Aktienrecht soll geändert werden, um die Rechte der Eigentümer zu stärken. „Hierfür sollen den Hauptversammlungen börsennotierter Aktengesellschaften die obligatorische Aufgabe übertragen werden, über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder eine für den Aufsichtsrat verbindliche Entscheidung zu treffen“, heißt es in der Vorlage. Der Koalitionsausschuss bitte die Koalitionsfraktionen in Abstimmung mit der Bundesjustizministerin eine entsprechende Änderung des Aktiengesetzes in die laufende Aktienrechtsnovelle einzubringen.

Außerdem haben sich Union und FDP darauf geeinigt, erneut einen Gesetzentwurf mit

den im Bundesrat bislang gescheiterten Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts einzubringen. So sollen die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen reduziert, das Taschengeld für Mitglieder des Bundesfreiwilligendienstes steuerlich freistellt sowie „EU-rechtlich zwingende“ Korrekturen im Steuerrecht vorsieht. (dts Nachrichtenagentur)

 

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