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Klage eingereicht: Einzelhandel Pirmasens wehrt sich gegen Allgemeinverfügung

Gesehen an einem Einzelhandelsgeschäft in Hauenstein (Südwestpfalz).
Foto: W. G. Stähle

Pirmasens/Hauenstein (Südwestpfalz). Der Handelsverband Pirmasens-Südwestpfalz teilte am 24. März mit, dass stellvertretend ein Mitgliedsbetrieb „heute Widerspruch gegen die Verordnung der Stadt Pirmasens in Sachen Corona und eine Eilentscheidung beim Verwaltungsgericht darüber veranlasst hat“.

Damit wird die Ankündigung vom 19. des Monats umgesetzt. Der angestrebte Richterspruch wird voraussichtlich für das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz relevant sein.

Widerspruch und Klage richten sich gegen die jüngste „Allgemeinverfügung“ der Stadt Pirmasens, die in Teilen nur unter Zwang erlassen wurde. (Wir berichteten [1].)

Das Land hatte offensichtlich die brieflich vorgetragenen Darlegungen der Stadtoberen zur Seite gewischt. Pirmasens wurde von der Landesregierung Rheinland-Pfalz gegen seine Bedenken per Erlass gezwungen, die nun angefochtene Allgemeinverfügung zu erlassen. Pirmasens selbst kann gegen den (hoheitlichen) Akt der Landesregierung selbst keine Rechtsmittel einlegen, wie von OB Markus Zwick zu erfahren war. (Wir berichteten. [2])

Die (in dieser Form erzwungene) Allgemeinverfügung sei ohne eine vorgeschriebene Abwägung von Nutzen und Schaden getroffen worden. So laute im wesentlichen die Klagebegründung, ergänzte Ortsverein-Vorsitzender Erich Weiss.

Man habe noch die „Ministerpräsidentenrunde“ abgewartet, so Weiss. Auch Regierungschefin Malu Dreyer hatte daran teilgenommen.

Die klagende Geschäftsfrau sowie der Ortsverein Pirmasens-Südwestpfalz des „Handelsverband Mittelrhein-Rheinhessen-Pfalz e.V.“ erhoffen sich bis Anfang der kommenden Woche eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz (Koblenz).

Information

Die derzeit gültige Allgemeinverfügung [3] vom 23. März ist verfügbar im Internet-Service der Stadt Pirmasens. Sollte diese bereits wieder aktualisiert worden sein, über www.pirmasens.de/corona [4]
Die derzeit gültige „Achtzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ (18. CoBeLVO) vom 20. März 2021 ist verfügbar im Internet-Service des Landes über www.corona.rlp.de [5]
(Werner G. Stähle)

 

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