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Kita-Zukunftsgesetz: Hälfte aller Kitas im Kreis Germersheim muss bauen

Symbolbild von _Alicja_ [1] auf Pixabay [2]

Kreis Germersheim – Das neue Kindertagesstätten-Gesetz des Landes bringt zum Teil erhebliche Veränderungen mit sich, insbesondere personell und räumlich.

Um planen zu können, welche Maßnahmen in welcher Kita erfolgen müssen, haben Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamts jede einzelne Kita begangen und vor Ort den jeweiligen Bedarf definiert, berichtet der für Kitas zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Anfang September waren alle Begehungen abgeschlossen, jetzt folgen noch einige Einzelgespräche zu Detailfragen. Trotz der corona-bedingten Einschränkungen und Belastungen auch im Kita-Bereich hätten die Mitarbeiter des Kreisjugendamts alle 88 Kitas im Kreis abklären können.

Was demnach heute schon klar ist: Etwa die Hälfte aller Kindertagesstätten im Kreis erfüllt die neuen baulichen Anforderungen. Bei diesen Kitas müssen keine Um-, An- oder Neubauten umgesetzt und finanziert werden. 13 Kitas müssen wegen Zuzügen oder der Ausweisung von Neubaugebieten erweitert werden, was nicht unbedingt immer direkt etwas mit dem neuen Gesetz zu tun habe, so Jugendamtsleiterin Denise Hartmann-Mohr.

Für die Betreuungszeiten oder das Mittagessen braucht es bauliche Maßnahmen für Küchen-, Ruhe- und Nebenräume. 21 Kitas betrifft es im Zusammenhang mit dem Thema Schlafsituation, bei 16 Kitas ist es das Thema Küche, bei 20 Kitas braucht es Anpassungen im Bereich Essplätze/Bistro. „Primär trifft das die Träger der Kitas. Sie werden erhebliche Kosten im Millionenbereich aufwenden müssen“, so Buttweiler.

Personal ein großes Problem

Wie tiefgreifend die Veränderungen durch das Kita-Zukunftsgesetz sind, zeige sich beim Thema Personal. Zu Recht seien Erzieher verunsichert. „Veränderte Aufgaben, größeres Portfolio und schon heute ein Mangel an Personal.“

Im Landkreis Germersheim benötige man mit dem neuen Landesgesetz zusätzlich etwa 70 Vollzeitstellen. „Ob diese Stellen allerdings ausreichen werden, um die Aufgabenmehrung zu stemmen, halte ich für fraglich. Deshalb müssen wir im Blick behalten, ob unsere Erzieherinnen und Erzieher dadurch überhaupt in die Lage versetzt werden, ihre wichtige Arbeit mit unseren Kindern gut zu erfüllen“, sagt Buttweiler. Dieses Personal müsse zudem erst einmal gefunden werden. Für den Kreis bedeute das letztlich auch erhebliche Mehrkosten in einem Bereich, der bereits seit Jahren unterfinanziert sei. Der Kreis beteiligte sich an den Personalkosten mit ca. 40 Prozent je Stelle.

Derzeit gibt es im Landkreis Germersheim ca. 60 Plätze für unter Zweijährige. Dazu kommen rund 220 Plätze in der Kindertagespflege, wovon etwa 70 von unter Zweijährigen belegt sind. Für die Zwei- bis Sechsjährigen stehen momentan 6.690 Plätze zur Verfügung, künftig werden voraussichtlich 6.733 benötigt.

„Als Kita-Familie im Landkreis müssen wir gemeinsam das neue Gesetz umsetzen und anwenden. Natürlich muss dabei jede Kita individuell betrachtet und berechnet werden. Wir wissen heute schon aufgrund der gründlichen und schnellen Arbeit der Jugendamts-Mitarbeiterinnen, dass im Landkreis Germersheim ein Teil der Kitas bereits mit Start des neuen Kita-Gesetztes am 1. Juli 2021 die geänderten Betreuungszeiten anbieten kann“, sagt Buttweiler. Insgesamt lässt das Gesetz den Kitas bzw. den Trägern der Kitas bis 2028 mit der Umsetzung der Anforderungen Zeit.

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