
Symbolfoto: Pfalz-Express
Angesichts möglicher Engpässe beim Flugtreibstoff durch Spannungen in der Straße von Hormus raten die Verbraucherzentralen Reisenden, ihre Rechte bei Pauschalreisen genau zu kennen.
Steigende Kerosinpreise könnten dazu führen, dass Reiseveranstalter Kosten an Kunden weitergeben oder Flüge umgeplant werden. Doch nicht jede Preiserhöhung ist erlaubt: Sie muss vertraglich geregelt sein, nachvollziehbar begründet werden und darf höchstens acht Prozent des ursprünglichen Reisepreises betragen. Außerdem ist sie nur bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zulässig. Wird diese Grenze überschritten, können Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
Auch bei Flugausfällen oder Verspätungen sind Veranstalter in der Pflicht. Sie müssen für Ersatz sorgen und die Weiterreise organisieren. Bei größeren Verzögerungen kann zudem der Reisepreis gemindert werden. Zusätzlich können Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft nach EU-Recht bestehen.
Um schnell Klarheit zu bekommen, bieten die Verbraucherzentralen einen kostenlosen Online-Check an. Damit lässt sich prüfen, ob Änderungen zulässig sind und welche Rechte bestehen. Das Tool stellt auch Musterschreiben zur Verfügung, um Ansprüche durchzusetzen.
Weitere Informationen und den Pauschalreise-Check gibt es unter: www.verbraucherzentrale-rlp.de/pauschalreisecheck [1].
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