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Berlin – Die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu „Problemen im Stadtbild“ im Zusammenhang mit Migration stellen laut Staatsanwaltschaft keine Volksverhetzung dar.
Es liege kein Anfangsverdacht gemäß Paragraf 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung vor, das Verfahren sei deshalb eingestellt worden, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft auf Tagesspiegel-Anfrage mit. Insgesamt hatte es mehr als 1.500 Strafanzeigen in ganz Deutschland gegen Merz gegeben.
Der CDU-Vorsitzende hatte am 14. Oktober gesagt, die Bundesregierung korrigiere frühere Versäumnisse in der Migrationspolitik und mache Fortschritte, „aber wir haben natürlich immer im Stadtbild [1] noch dieses Problem, und deswegen ist der Bundesinnenminister ja auch dabei, jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen“. Später sagte er auf Nachfrage: „Fragen Sie mal Ihre Töchter, was ich damit gemeint haben könnte.“
„Die zur Anzeige gebrachten Äußerungen waren im Rahmen der strafrechtlichen Prüfung im Lichte des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes zu betrachten“, teilte nun ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft mit und ergänzte: „Vor diesem Hintergrund ist den zur Anzeige gebrachten Äußerungen kein Aufstacheln zum Hass, kein Auffordern zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen und kein Angriff auf die Menschenwürde im Sinne des § 130 Abs. 1 des Strafgesetzbuches zu entnehmen.“ (dts Nachrichtenagentur)