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Karlsruhe erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig – Wendt übt scharfe Kritik an Bundesregierung

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.  Foto: pfalz-express.de/Licht [1]

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: pfalz-express.de/Licht

Karlsruhe  – Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt (BKA) ist in Teilen verfassungswidrig.

Das gab das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch bekannt.

Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Durchführung heimlicher Überwachungsmaßnahmen seien die im Jahr 2009 eingeführten Vorschriften teilweise zu unbestimmt und zu weit, urteilte das Gericht.

Auch fehle es zum Teil an flankierenden rechtsstaatlichen Absicherungen, insbesondere zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung oder zur Gewährleistung von Transparenz, individuellem Rechtsschutz und aufsichtlicher Kontrolle.

Die Vorschriften zur Übermittlung von Daten an dritte Behörden seien sowohl hinsichtlich inländischer als auch hinsichtlich ausländischer Behörden an etlichen Stellen nicht hinreichend begrenzt.

Das Gericht setzte dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung bis Ende Juni 2018 und machte zahlreiche Vorgaben, damit die Regelung vorerst weiter angewandt werden kann.

Um Anschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler seit 2009 Wohnungen abhören, Überwachungskameras installieren und Telefonate anzapfen.

„Eine Klatsche“

Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), hat scharfe Kritik an der Bundesregierung geübt, nachdem das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt hat.

„Das Urteil ist eine Klatsche für den Gesetzgeber, aber nicht für die Polizei“, sagte Wendt der „Bild“.

„Dass die Terror-Abwehr in Deutschland funktioniert, hat die Vergangenheit immer wieder gezeigt – nicht zuletzt auch die Festnahme von einem dutzend mutmaßlichen Rechtsterroristen in Sachsen am Montag.“

Polizei-Experte Wendt sieht jetzt die Bundesregierung in der Pflicht. „Wir sind darauf angewiesen, dass der Gesetzgeber uns gutes Handwerkszeug gibt und das sind unter anderem gute Gesetze. Wenn das nicht so ist, können wir Deutschland nicht schützen und die Terror-Gefahr steigt. Das Gesetz muss jetzt dringend bis 2018 nachgebessert werden und darf nicht im Wahlkampf untergehen – die Terror-Gefahr in Deutschland ist dafür einfach zu hoch.“

(dts Nachrichtenagentur/red)

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