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Karlsruhe: Dritter Tatverdächtiger im Fall Franco A. vorerst auf freiem Fuß

Foto: dts Nachrichtenagentur [1]

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Karlsruhe – Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen den 25- jährigen deutschen Staatsangehörigen Mathias F. außer Vollzug gesetzt und seine Freilassung angeordnet.

F. war am 26. April von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main festgenommen worden. Er soll gemeinsam mit Franco A. [2] und Maximilian T. aus einer rechtsextremistischen Gesinnung heraus eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben.

Die Beschuldigten sollen vorgehabt haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens zu begehen. Dazu sollen sie sich eine Schusswaffe beschafft und diese auf dem Flughafen Wien versteckt haben. Den geplante Anschlag habe von Franco A. durchführen sollen, der den Verdacht in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber habe lenken wollen,so die Generalbundesanwaltschaft.

Mathias F. hat sich demnach in mehrtägigen Vernehmungen umfangreich zum Tatvorwurf geäußert. Dem Haftgrund der Flucht- und Verdunkelungsgefahr könne damit durch „weniger einschneidende Maßnahmen“ begegnet werden, eine weitere Untersuchungshaft sei vor diesem Hintergrund nicht verhältnismäßig.

Franco A. befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft. (red)

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