- Pfalz-Express - https://www.pfalz-express.de -

Kandel: Staatsanwaltschaft stuft Tötung von 15-jähriger Mia als Mord ein

Foto: Pfalz-Express [1]

Foto: Pfalz-Express

Kandel – Nach dem Tod der 15-jährigen Mia aus Kandel hat die Staatsanwaltschaft Landau am Dienstag neue Details mitgeteilt.

Demnach sei nach den bisher durchgeführten Ermittlungen davon auszugehen, dass sich das Mädchen am Nachmittag des 27. Dezember zusammen mit zwei Jugendlichen nach Kandel begeben hat und dort – kurz vor der Tat – dem Beschuldigten, einem vorgeblich 15-jährigen afghanischen Asylbewerber, am Bahnhof begegnete.

Der Beschuldigte soll dem Mädchen gefolgt sein, das zunächst zusammen mit ihren beiden Begleitern in einen Supermarkt ging (nach Pfalz-Express-Informationen der „netto“-Markt), der in der Nähe des späteren Tatorts (dm-Markt) liegt.

Auch der mutmaßliche Täter soll in den Supermarkt gegangen sein und dort das Tatmesser gekauft haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, der er dem Mädchen danach in den Drogeriemarkt folgte, gezielt auf sie zuging und dann unvermittelt mehrfach auf sein Opfer einstach.

Ein vorausgegangener Streit habe sich vorerst nicht bestätigen lassen, so die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig. Nach der derzeitigen Sachlage habe das Opfer keinen Angriff vorher gesehen – er sei völlig überraschend erfolgt.

Aufgrund der nun vorliegenden Erkenntnisse geht die Staatsanwaltschaft von einer „heimtückischen Begehungsweise“ aus und bewertet die Tat als Mord.

Die Ermittlungen, auch zum Motiv sowie zu den Hintergründen der Tat und dazu, ob weitere Mordmerkmale verwirklicht sind, insbesondere ob niedrige Beweggründe vorliegen, dauern weiterhin an.

Die Staatsanwaltschaft Landau hat zudem – wie bereits angekündigt – ein Gutachten zur Bestimmung des Alters des Beschuldigten in Auftrag gegeben. Mit dem Eingang des Gutachtens sei allerdings erst in einigen Wochen zu rechnen, so Möhlig.

Mia wurde am Donnerstag in aller Stille beigesetzt. Später fand ein Trauergottesdienst in der St. Georgskirche [2]in Kandel statt.  (red)

Hintergrundinformation zur Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag:

Grundsätzlich fällt die vorsätzliche Tötung eines Menschen unter den Straftatbestand des Totschlags (§ 212 des Strafgesetzbuches).

Liegen besondere zusätzliche Merkmale vor, wird die Tat als Mord (§ 211 des Strafgesetzbuches) eingeordnet. Die Mordmerkmale sind ausdrücklich im Gesetz festgelegt und lauten

– Mordlust
– Befriedigung des Geschlechtstriebs
– Habgier
– Niedrige Beweggründe
– Heimtücke
– Grausamkeit
– Gemeingefährliche Mittel
– Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat

Print Friendly, PDF & Email [3]