
Foto: Pfalz-Express
Kandel/Karlsruhe- Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Landau vom 9. Juni 2021 im Wesentlichen zurückgewiesen.
Mit dem nun rechtskräftigen Urteil war ein damals 29-jährigen Erzieher wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen in 15 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.
Der Mann hatte als teilzeitbeschäftigter Erzieher in einer Kindertagesstätte in Kandel von 2017 bis 2019 mehrere Kinder (sowohl Jungen als auch Mädchen) im Genitalbereich angefasst. während sie von ihm betreut wurden und beispielsweise auf seinem Schoß saßen. Der Fall war Gegenstand ausführlicher Presseberichterstattung [1].
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