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Kandel: Angeklagter lässt zwei Mal Gerichtstermin platzen – jetzt mit Haftbefehl gesucht

Amtsgericht Kandel
Foto: Pfalz-Express

Kandel – Am Amtsgericht Kandel ist am Dienstagmorgen zum zweiten Mal ein Verhandlungstermin geplatzt.

Der Angeklagte, ein als rechtsextrem geltender 43-Jähriger, soll einen 51-jährigen Kandeler, der im sogenannten linken Spektrum aktiv ist, im Juli 2018 schwer bedroht haben. Unter anderem soll er versucht haben, die Tür des Kandelers einzutreten. Auch habe er mit Mord gedroht, berichtet der Kandeler.

Kein unbeschriebenes Blatt

Es war nicht das erste Mal, dass der Mann ins Visier von Polizei und Justiz geriet. Im März 2017 wurde er nach Aussage des Geschädigten zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er den 51-Jährigen mit einem Messer bedroht hatte.

Wegen eines anderen Delikts soll der 43-Jährige bereits eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken abgesessen haben.

Gesicht zerschlagen

„Im Juni 2017 schlug er mich dann aus Rache im Park am Burgenring zusammen – mit Quarzhandschuhen“, schildert der Kandeler dem Pfalz-Express den Vorfall. Fotos zeigen ihn mit stark verletztem Gesicht. Dafür habe der 43-Jährige im Mai 2018 vom Amtsgericht Kandel wiederum vier Monate auf Bewährung bekommen.

Gegen Haustür getreten

Während des erneuten mutmaßlichen Angriffs im Juli letzten Jahres dokumentierte der Geschädigte vom Fenster seiner Wohnung aus mit Handyfotos, wie der Mann am Hauseingang tobte und den Stinkefinger“ zeigte. Irgendwie gelangte er dann in das Innere des Mehrfamilienhauses und trat gegen die Wohnungstür des 51-Jährigen. Die Haustür wurde die Tritte beschädigt. Der Kandeler rief die Polizei.

In der Zwischenzeit sei er dem Mann einige Male im öffentlichen Raum zufällig begegnet, erzählt der Kandeler. Immer wieder habe der ihm gedroht, er werde ihn umbringen, ihn „platt machen“.

Nicht auffindbar

Wegen des Vorfalls an der Wohnung des 51-Jährigen hätte sich der Mann im Februar vor Gericht verantworten sollen. Er erschien jedoch nicht zum angesetzten Termin. Der Richter entschied sich damals gegen den Vorschlag der Staatsanwältin, den Angeklagten sofort von Polizeibeamten in den Gerichtssaal bringen zu lassen und ordnete an, die Polizei solle ihn zum nächsten Termin (am 19. März) direkt zuhause abholen.

Das allerdings ging wieder schief. Die Polizei traf den Mann weder in seiner früheren Wohnung (in einem Ort der Verbandsgemeinde Kandel) an, noch in seiner jetzigen in der Stadt Kandel.

Der Richter hat nun Haftbefehl erlassen. Wenn die Polizei den 43-Jährigen findet, wird er dem Haftrichter vorgeführt. Der entscheidet dann, ob der Angeklagte bis zur nächsten Verhandlung in Gewahrsam bleiben muss. (cli)

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