Kaiserslautern: Überwachung der illegalen Prostitution durch den Vollzugsdienst – Appell an Immobilienbesitzer

11. Februar 2025 | Kategorie: Regional, Regional, Südwestpfalz und Westpfalz

Kaiserslautern. Der Kommunale Vollzugsdienst Kaiserslautern führt regelmäßig Kontrollen durch, um das Prostitutionsschutzgesetz zu überwachen.

Besonders im Blickpunkt steht die illegale Prostitution im Sperrbezirk, wo Sexarbeit in Wohngebieten verboten ist. Im letzten Jahr wurden insgesamt 94 Kontrollen durchgeführt, bei 40 davon wurden Prostituierte im Sperrbezirk angetroffen.

Da viele dieser Personen keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, musste die Stadtverwaltung Sicherheitsleistungen in Höhe von 5.200 Euro einziehen. Diese Gebühren sind notwendig, um Ordnungswidrigkeiten wie fehlende Anmeldebescheinigungen, mangelnde gesundheitliche Beratung oder das Angebot von Sex ohne Kondom, welches zur Sicherheit der Prostituierten und ihrer Kunden verboten ist, zu ahnden.

Auch in diesem Jahr hat der Vollzugsdienst bereits 45 Kontrollen durchgeführt. In 26 Fällen wurde Wohnungsprostitution im Sperrbezirk festgestellt. Allein in den ersten sechs Wochen des Jahres mussten wieder Sicherheitsleistungen in Höhe von 5.500 Euro erhoben werden. Die illegale Wohnungsprostitution fand hauptsächlich in Ferienwohnungen statt, die über Buchungsportale gemietet wurden. Oft vermieten die Eigentümer ihre Immobilien zunächst an Firmen oder Einzelpersonen, die diese dann als Ferien- oder Monteurwohnungen weitervermieten.

Nach rheinland-pfälzischem Baurecht dürfen Wohnungen nur zu Wohnzwecken genutzt werden, nicht aber gewerblich wie bei der Wohnungsprostitution. Vermieter und Eigentümer haben die Pflicht, sicherzustellen, dass in ihren Räumen keine illegale Prostitution stattfindet. Dies wird auch durch Gerichtsurteile bestätigt. Die Ordnungsbehörde informiert daher regelmäßig die Vermieter über die missbräuchliche Nutzung und weist auf ihre Sorgfaltspflicht bei zukünftigen Vermietungen sowie auf mögliche Sanktionen hin.

Bei den Kontrollen werden auch häufig Personen entdeckt, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Diese werden dann der Ausländerbehörde übergeben, die Maßnahmen zur Beendigung des illegalen Aufenthalts einleitet.

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