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Kabinett beschließt Erleichterungen für Asylbewerber

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Berlin  – Das Bundeskabinett hat am 29. Oktober Erleichterungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen.

Diese sollen es Asylsuchenden und geduldeten Ausländern unter anderem ermöglichen, sich künftig freier in der Bundesrepublik zu bewegen. So soll die Residenzpflicht in Zukunft nur noch drei Monate lang gelten. Durch eine Wohnsitzauflage soll dabei die grundsätzliche Verteilung der Menschen auf die Bundesländer weiter beibehalten werden. Zudem soll Asylbewerbern und Geduldeten die Jobsuche erleichtert werden.

So werden sie bei der Bewerbung deutschen Arbeitnehmern und EU-Bürgern gleichgestellt, wenn sie sich seit mindestens 15 Monaten in Deutschland aufhalten. (dts Nachrichtenagentur)

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