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Kabinett beschließt neues Mieterschutzgesetz

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Katarina Barley
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Die Bundesregierung hat ein neues Mieterschutzgesetz auf den Weg gebracht.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Mit dem Gesetz schaffe man „einen wichtigen Beitrag, um Mieter effektiv vor Willkür und Wucher zu schützen“, sagte die Justizministerin.

Der Entwurf sieht unter anderem eine Verschärfung der Mietpreisbremse vor. So soll es zum Beispiel neue Auskunftspflichten für Vermieter geben. Sie werden verpflichtet, Mieter noch vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert zu informieren, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt.

Außerdem soll es für Mieter einfacher werden, gegen eine zu hohe Miete vorzugehen. Nach dem Kabinettsbeschluss wird sich der Bundestag als nächstes mit dem Gesetz befassen.

Die Neuregelung sei weniger kompliziert als bisher, sagte Barley am Mittwoch im Deutschlandfunk. Das Mieterschutzgesetz sei „ein großes Paket“, welches nicht nur die Mietpreisbremse, sondern auch Maßnahmen gegen das „Herausmodernisieren“ von Mietern umfasse. Dazu gehöre auch ein massiver Aufbau im sozialen Wohnungsbau.

„Es gibt viele weitere Maßnahmen und auch im Mietrecht ist das noch nicht das Ende der Entwicklung“, sagte Barley. Bisher habe es der Mietpreisbremse unter anderem an zu wenig Informationsrechten für Mieter gefehlt. Zu viele Wohnungen seien in private Hand gegeben worden.

Sie gehe davon aus, dass unter Mitwirkung verschiedener Parteien und Ministerien ein Paket zusammenkommen werde, welches gemeinsam „dazu beitragen wird, dass mehr Wohnraum entsteht und dass auch die Preise nicht mehr in der Form weiter hin steigen, wie das bisher der Fall ist“. (dts Nachrichtenagentur)

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