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Justizministerin verteidigt „Anti-Gaffer-Gesetz“ – auch „Upskirting“ soll unter Strafe gestellt werden

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat ihr „Anti-Gaffer-Gesetz“, welches am Mittwoch ins Kabinett kommt, verteidigt. „Es ist eine widerliche Entwicklung, dass Menschen, die bei Verkehrsunfällen zu Tode gekommen sind, fotografiert werden und die Bilder im Netz verbreitet werden.

Das ist auch für die Angehörigen eine unerträgliche Situation“, sagte die Ministerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Früher habe gegolten, dass man so etwas nicht mache. „Heute wird es gemacht. Das nehmen wir nicht hin.

Die neuen Strafen – Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe – sollen Nachahmer abschrecken.“ Das Fotografieren von Unfall-Todesopfern werde ebenso strafbar wie das Verbreiten solcher Fotos. „Es handelt sich um Personen, die ihr Leben gelassen haben. Es ist mir unbegreiflich, wie sich Menschen an Bildern davon ergötzen können“, beklagte die SPD-Politikerin. „Hier wünsche ich mir auch mehr Mitgefühl in der Gesellschaft.

Dass diejenigen, die die Fotos ins Netz stellen, dafür auch noch mit Likes oder Kommentaren belohnt werden, ist einfach nur gruselig.“ Jedem, der sich diese Bilder anschaue, müsse doch bewusst sein, was er den Angehörigen damit antue. Auch das sogenannte Upskirting, also das heimliche Fotografieren und Filmen unter Rock oder Kleid, will Lambrecht unter Strafe stellen.

„Auch das ist demütigend und verletzend. Dem dürfen wir nicht länger zuschauen“, sagte die Ministerin. „Es trifft Frauen sehr, wenn sie zu Objekten degradiert werden.“ Als Nötigung oder sexuelle Belästigung sei „Upskirting“ bislang nicht zu ahnden gewesen, weil die Frauen es meist nicht bemerkten, wenn sie heimlich gefilmt würden, und der Täter sie nicht berühre. „Zahllose Betroffene haben sich an mich gewandt“, sagte die Ministerin. Sie hoffe, dass das Gesetz nach der Annahme durch das Kabinett zügig vom Parlament verabschiedet werde, so Lambrecht. (dts Nachrichtenagentur) 

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