Juristisches Referendariat jetzt auch in Teilzeit möglich

4. Oktober 2022 | Kategorie: Ausbildung & Beruf, Panorama, Ratgeber, Rheinland-Pfalz

Foto: Pfalz-Express

RLP – Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 4. Oktober 2022 den Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung (JAG) gebilligt und damit ein Gesetzgebungsprojekt auf den Weg gebracht, das insbesondere die Ableistung des juristischen Vorbereitungsdiensts in Teilzeit ermöglichen soll.

Im Juni 2021 wurde § 5b Absatz 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG) geändert. Dieser sah für den juristischen Vorbereitungsdienst eine Laufzeit von 24 Monaten vor und stand somit bislang einer Teilzeitregelung entgegen.

Gleichzeitig wurde den Ländern durch die neu eingefügten § 5b Absatz 6 und 7 DRiG aufgegeben, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Ableistung des juristischen Vorbereitungsdiensts in Teilzeit konkret auszugestalten. Die Regelungen in § 5b DRiG treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie müssen daher spätestens zum ersten Einstellungstermin im Jahr 2023 in den Ländern umgesetzt sein.

Rheinland-Pfalz hat sich für folgende Ausgestaltung des sogenannten „Teilzeit-Referendariats“ entschieden: Für die Referendare, die die Voraussetzungen für das Teilzeit-Referendariat erfüllen, wird die Dienstzeit um 20 Prozent verringert. Gleiches gilt für die monatliche Unterhaltsbeihilfe.

Die Reduktion der Dienstzeit führt zu einer Verlängerung des juristischen Vorbereitungsdiensts um 6 Monate auf insgesamt 30 Monate. Antragsberechtigt sind Referendare, die ein minderjähriges Kind unter 18 Jahren oder einen oder eine laut ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Ehegatten oder Ehegattin, Lebenspartner oder in gerader Linie Verwandte betreuen oder pflegen.

Justizminister Herbert Mertin, der den Gesetzesentwurf heute dem Kabinett vorlegte, lobte den weiteren Schritt auf dem Weg der Modernisierung der juristischen Ausbildung: „Nicht nur Berufstätigkeit und Familie, sondern bereits Berufsausbildung und Familie müssen miteinander vereinbar sein. Nur so bleibt der juristische Vorbereitungsdienst attraktiv und auf der Höhe der Zeit. Bereits in der Vergangenheit haben die Oberlandesgerichte in Rheinland-Pfalz viele Regelungen getroffen, um beispielsweise die Betreuung von Kindern während des Vorbereitungsdiensts zu ermöglichen. Nun gibt es landesweit einheitliche Regelungen, welche – neben vielen anderen wichtigen Aspekten wie beispielsweise dem E-Examen – zur Justiz in Rheinland-Pfalz als attraktivem Ausbildungsstadtort beitragen.“

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