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Jugendämter der Region koordinieren Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer

AfA in Speyer.
Foto (Archiv): Pfalz-Express

Die Jugendämter der Städte Landau, Neustadt und Speyer und der Landkreise Bad Dürkheim und Germersheim wollen künftig enger zusammenarbeiten, um die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UmA) zu koordinieren.

Dazu haben sie eine Zweckvereinbarung unterzeichnet, die bestehende Strukturen sichern, Fachwissen bündeln und die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen regeln soll.

Verantwortungsgemeinschaft für Unterbringung und Betreuung

Die Vereinbarung sieht eine Verantwortungsgemeinschaft vor, die gewährleisten soll, dass junge Geflüchtete, die ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland kommen, zuverlässig untergebracht, versorgt und betreut werden.

Speyer koordiniert die Erstaufnahme

Das Jugendamt der Stadt Speyer, Standort einer Landeserstaufnahmeeinrichtung, soll die Erstaufnahme übernehmen. Dazu gehört die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII, einschließlich Altersfeststellung, medizinischer Erstuntersuchung, Organisation der Unterbringung und Weiterleitung relevanter Daten an die zuständigen Landesstellen.

Speyers Bürgermeisterin Monika Kabs betont:

„Als Stadt mit Erstaufnahmeeinrichtung ist es für uns selbstverständlich, jungen Menschen, die oft unter dramatischen Umständen nach Deutschland gekommen sind, einen sicheren Start zu ermöglichen. Mit dieser Vereinbarung stellen wir sicher, dass die Erstversorgung in qualifizierten Strukturen erfolgt und anschließend nahtlos in die weitere Betreuung übergeht.“

Clearing und Anschlussbetreuung durch Partnerämter

Nach der Erstaufnahme übernimmt eines der beteiligten Jugendämter die sogenannte Clearingphase. In dieser Phase werden Informationen zu Herkunft, Unterstützungsbedarf, schulischen Perspektiven und familiären Kontakten gesammelt, die als Grundlage für langfristige Hilfen dienen sollen.

Die unterzeichnenden Vertreter – Lena Dürphold (Landau), Marc Weigel (Neustadt), Stefanie Seiler (Speyer), Hans-Ulrich Ihlenfeld (Bad Dürkheim) und Martin Brandl (Germersheim) – betonen, dass die Vereinbarung die Zusammenarbeit stärken und eine abgestimmte Betreuung ermöglichen soll.

Aufnahme, Finanzierung und Kommunikation geregelt

Die Vereinbarung berücksichtigt die landesweiten Aufnahmequoten, regelt die Fallkostenpauschalen des Landes und deren Aufteilung zwischen den Kommunen. Regelmäßige Kooperationsgespräche und feste Ansprechpartner sollen die Kommunikation zwischen den Jugendämtern sicherstellen.

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