
Jens Spahn. Foto: Pfalz-Express
CDU-Fraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern geworden. Ihr Sohn Georg wurde in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebracht.
Die Geburt bestätigte Spahn gegenüber Medien mit den Worten: „Unser ganzes Glück.“
Die Nachricht sorgt für Aufmerksamkeit, denn Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Nach dem Embryonenschutzgesetz und dem Adoptionsvermittlungsgesetz dürfen Leihmutterschaften hier weder vermittelt noch durchgeführt werden. In den USA ist sie hingegen, abhängig vom Bundesstaat, legal.
Spahn hat damit nach derzeitigem Stand kein deutsches Gesetz verletzt. Dennoch dürfte der Fall die Debatte über Leihmutterschaft erneut anfachen. Kritiker sehen in der Praxis die Gefahr einer Kommerzialisierung des weiblichen Körpers und der Ausbeutung wirtschaftlich schwächerer Frauen.
Der Fall zeigt den Widerspruch zwischen deutschem Recht und den Möglichkeiten im Ausland: Während Leihmutterschaft hierzulande verboten ist, können deutsche Staatsbürger sie in Ländern mit anderer Rechtslage in Anspruch nehmen, sofern sie die finanziellen Mittel haben.
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