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Innen-Staatssekretär Kerber offen für „Moschee-Steuer“

Männer beim Gebet in einer Moschee.
Foto: dts nachrichtenagentur

Berlin  – Der für Deutsche Islam-Konferenz zuständige Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Kerber (CDU), kann sich die Einführung einer Moschee-Steuer analog zur Kirchensteuer vorstellen.

„Eine Moschee-Steuer, die ja nur von den Mitgliedern der jeweiligen Religionsgemeinschaft erhoben würde, kann eine Lösung sein“, sagte Kerber der „Welt“. Zugleich betont er aber, dies sei Sache der Religionsgemeinschaft.

Voraussetzung für die Steuer wäre, dass die Moscheen erst einmal die Anforderungen des Religionsverfassungsrechts an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllen müssten. „Für eine Steuer wäre das aus religionsverfassungsrechtlichen Gründen unabdingbar. Aber auch unabhängig von diesem spezifischen Aspekt wäre eine – auch über die Institutionalisierung zum Ausdruck kommende – stärkere Verortung der Religionsgemeinschaften in Deutschland wünschenswert und vorteilhaft“, erklärte Kerber.

In der Bundesrepublik besitzen vor allem die Evangelische und die Römisch-Katholische Kirche den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit verbunden ist das Recht des Steuereinzugs bei ihren Mitgliedern. „Das Ziel muss sein, dass Moscheen in Deutschland nicht von Finanzhilfen aus dem Ausland abhängig sind. Diese Abhängigkeit sorgt nämlich unter anderem dafür, dass Imame aus dem Ausland in deutsche Moscheen geschickt werden und so der Einfluss zum Beispiel aus der Türkei groß bleibt“, sagte Kerber.

Wie das im Einzelnen bewerkstelligt werden könne, müssten aber maßgeblich die religiösen Gemeinschaften selbst diskutieren und entscheiden. „Die Debatten über solche wichtigen Fragen wollen wir im Rahmen der Islam Konferenz ermöglichen und begleiten, aber nicht die Ergebnisse vorgeben“, betonte Kerber.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte den Wirtschaftswissenschaftler im März zum Staatssekretär für Heimat berufen. (dts Nachrichtenagentur)

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