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In Neustadt werden fünf Straßen umbenannt

Rathausinnenhof der Stadt.
Foto: Pfalz-Express

Neustadt – Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 werden in Neustadt an der Weinstraße fünf Straßen umbenannt.

Die Gustav-Nachtigal-Straße wird zukünftig Nachtigallstraße heißen, die Karl-Peters-Straße erhält den Namen Maria-Merian-Straße, die Lüderitzstraße wird zur Königsmühlstraße, die Von-Wissmann-Straße zur Leibnizstraße und die Karl-Helfferich-Straße heißt zukünftig Exterstraße.

In der Exterstraße ändern sich damit teilweise die Hausnummern, da die bestehende Exterstraße um die ehemalige Karl-Helfferich-Straße verlängert wird.

Der Umbenennung vorausgegangen war ein längerer Prozess inklusive wissenschaftlichem Gutachten, Vorträgen, Bürgerbeteiligung sowie einer Ausstellung. Basis war ein Beschluss des Stadtrats im September 2019, wonach ein Gutachten zur Überprüfung sämtlicher Straßennamen im Stadtgebiet in Auftrag gegeben wurde. Ziel war es, sie vor allem hinsichtlich „antisemitischer, nationalsozialistischer, kolonialistischer und frauenfeindlicher Gesichtspunkte“ zu untersuchen, hieß es von Seiten der Stadt. Durchgeführt wurde das Projekt in Kooperation mit dem Institut für geschichtliche Landeskunde Rheinland-Pfalz in Mainz.

Alle Verwaltungsleistungen, wie neue Ausweis- oder Kfz-Papiere, die im Rahmen der Umbenennung erforderlich sind, sind demnach gebührenfrei. Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten auf Antrag eine pauschale Entschädigung in Höhe von 500 Euro.

Die betroffenen Anwohner, alle Gewerbebetriebe, freiberuflich Tätige und Eigentümer wurden informiert.

Die Montage der neuen Schilder soll ab 6. Januar 2025 erfolgen. Zudem wurden die Verkehrsbetriebe und Mobility on Demand informiert, dass im Rahmen der Straßenänderungen die Namen der Haltestellen angepasst werden müssen.

Generell wurde eine einjährige Übergangszeit für die Umbenennung festgelegt. Das bedeutet, dass jeder neue Straßenname zum 1. Januar 2025 wirksam wird, jedoch der alte Straßenname ebenfalls noch für ein Jahr gültig bleibt. Dadurch sollen die Bürgerinnen und Bürger zeitlich bei allen Änderungen entlastet werden.

Mehr Informationen zum Thema unter www.neustadt.eu, Rubrik Bürger&Leben/Planen, Bauen, Wohnen.

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