
Bild (KI): von privat
Die Wohnsituation in Deutschland bleibt weiterhin angespannt. Das gilt besonders für Großstädte und Ballungsräume wie Stuttgart. Die Suche nach Immobilien gestaltet sich immer häufiger als schwierig, kostet viel Zeit und zudem Nerven.
Gerade auch, wenn man sich vor Ort und mit Immobilien nicht auskennt, stellt sich die Frage nach fachkompetenter Hilfe durch einen Immobilienmakler in Stuttgart und wie viel die Beauftragung gegebenenfalls kostet.
Wie hoch fallen die Gebühren für einen Immobilienmakler in Stuttgart aus?
Zunächst muss man unterscheiden, ob es sich um eine Miet- oder Kaufimmobilie handelt. Bei Mietobjekten darf die Maklerprovision gesetzlich maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.
Beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien unterscheidet sich die Höhe der Courtage je nach Region und Bundesland. In Stuttgart wie in ganz Baden-Württemberg beträgt die Höchstgrenze 7,14 % des vereinbarten Preises, worin die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist.
Ein seriöser Immobilienmakler in Stuttgart [1] vermittelt nicht nur, sondern sorgt ebenso für einen durchstrukturierten und sicheren Ablauf der Transaktion. Möglicherweise kostspielige Fehler werden vermieden und Risiken minimiert.
Welche Regelungen bestimmen, wer den Immobilienmakler in Stuttgart bezahlt?
Welche Partei welchen Kostenanteil für den Immobilienmakler [2] übernimmt und bis zu welcher Höhe, unterliegt in vielen Fällen gesetzlichen Vorschriften. Beim Mieten und Vermieten zum Wohngebrauch gilt rechtlich betrachtet das Bestellerprinzip: Wer den Maklerservice zuerst beauftragt hat, der zahlt die Courtage.
Ferienwohnungen fallen jedoch nicht unter diesen Grundsatz. Beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien hängt es dagegen vom Maklervertrag ab, in der Regel teilen sich Verkäufer- und die Käuferseite die Kosten, denn gesetzlich ist meist der sogenannte Halbteilungsgrundsatz zu beachten.
Beim Kauf oder Verkauf von Mehrfamilienhäusern, Baugrundstücken oder Gewerbeimmobilien können die Parteien schließlich frei vereinbaren, wie mit der Zahlung von anfallenden Maklergebühren verfahren werden soll.
Kann man die Kosten für den Immobilienmakler in Stuttgart steuerlich absetzen?
Vermieter können die Maklerprovision für eine Neuvermietung als Werbungskosten absetzen. Mieter wiederum können gezahlte Maklergebühren steuerlich geltend machen, wenn der Umzug beruflich bedingt war und die Finanzbehörde einen solchen Mehraufwand anerkennt.
Wird eine Immobilie zur Vermietung gekauft, erhöht die Courtage die Gesamtkosten der Immobilie entsprechend, die sich über die Jahre hinweg jedoch abschreiben lassen. Beim Verkauf einer Privatimmobilie sind die Maklerkosten dagegen steuerlich nicht anrechenbar.
Wer eine Immobilie kauft, um selbst darin zu wohnen, der kann die Maklerprovision ebenfalls nicht von der Steuer absetzen.
Lohnt sich die Beauftragung eines Immobilienmaklers in Stuttgart?
Zu den Leistungen eines kompetenten und verlässlichen Immobilienmaklers in Stuttgart zählen:
- Transparente und realistische Wertermittlung
- Professionelle Exposés mit hochwertigem Fotomaterial
- Ansprache der passenden Zielgruppen über Portale und das eigene Netzwerk
- Bonitätsprüfung von potenziellen Vertragspartnern
- Koordination und Durchführung von Besichtigungen
- Kompetente Verhandlungsführung und eine rechtssichere Vertragsabwicklung
Hinzu kommen entscheidende Faktoren wie eine tiefgehende lokale Marktkenntnis sowie langjährige Erfahrungen im Immobilienbereich vor Ort. Stuttgart [3] hat zahlreiche Facetten mit ebenso vielen unterschiedlichen Rahmenbedingungen.
Das urbane Stuttgart-West mit seinem Gründerzeit-Charme ist ganz anderes als der gehobene Stadtteil Degerloch. Auch das Wirtschafts- und Wissenschaftszentrum Vaihingen ist wiederum nicht mit den exklusiven Wohnlagen auf dem Killesberg zu vergleichen.
Was muss man beachten, wenn man einen Immobilienmakler in Stuttgart beauftragt?
Bezüglich Leistungsumfang und Provisionshöhe ist in Deutschland eine schriftliche Vereinbarung zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Abreden sind unwirksam. Sollte der seit dem Jahr 2020 gesetzlich festgelegte Halbteilungsgrundsatz anzuwenden sein, darf der Immobilienmakler von einer Partei nicht mehr beziehungsweise weniger verlangen als von der anderen Partei.
Deutsche Gerichte bis hoch zum Bundesgerichtshof (BGH) haben entschieden, dass der betreffende Maklervertrag bei einem Verstoß unwirksam ist und diesbezüglich dann also überhaupt keine Courtage anfällt.
Warum bleibt der klassische Immobilienmakler in Stuttgart die erste Wahl?
Nach Erhebungen des Immobilienverbands Deutschland (IVD) sind Kunden, die auf erfahrene regionale Immobilienmakler setzen, im Nachhinein deutlich zufriedener als solche, die etwa Niedrigpreis-Dienstleister beauftragt haben.
Zwar werben Immobilien [4]-Plattformen und große Online-Makler-Unternehmen mit geringeren Provisionen, doch birgt ihr Service vielfach maßgebliche Einschränkungen. Die lokale Marktexpertise fehlt, der Beratungsumfang ist beschränkt und teils unpersönlich, Termine und Besichtigungen müssen häufig selbst organisiert werden.
Ein versierter Immobilienmakler vermag auch Perspektiven zu eröffnen und Alternativen aufzuzeigen, die dem Kunden weiterhelfen. Der finanzielle Aufwand für einen in Stuttgart eingesessenen kompetenten Makler zahlt sich in der Regel aus.
Gefällt Ihnen unsere Zeitung?
Fügen Sie den Pfalz-Express als bevorzugte Quelle bei Google hinzu. So verpassen Sie keine wichtigen Nachrichten aus der Region.
⭐ Bei Google als bevorzugte Quelle hinzufügen [10]