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Illegale Müllentsorgung bei Edenkoben: Bürgerin ärgert sich über scheinbare Untätigkeit der Behörden

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Quelle: privat

Edenkoben/St. Martin. Der BUND wurde vor ein paar Tagen von einer Bürgerin über einen Fall illegaler Müllentsorgung informiert.

„Da mehrere Versuche, den Missstand abzustellen, anscheinend nicht gefruchtet haben, machen wir nun die Medien darauf aufmerksam“, so Ulrich Mohr vom BUND.

Die Bürgerin hatte an der Landstraße zwischen St. Martin und Edenkoben, Abzweigung (Wirtschaftsweg) Maiweg – Kastanienbusch zirka 10 alte Reifen, verpackt und unverpackt, entdeckt.

„Das wurde von uns an die Verbandsgemeinde Maikammer am 24. Juli gemeldet. Die wiederum hat es an den Wertstoffhof weitergegeben, der bis heute nichts unternommen hat.
Durch Nichtstun unterstützen die Behörden scheinbar solche Frevler…“, ärgert sich die Frau.

Der Pfalz-Express hat nachgefragt. Der Pressestelle des Kreises Südliche Weinstraße war der Fall schon bekannt.

Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft habe auf Grund der relativ ungenauen Angabe zum Standort der Altreifen am Tag, an dem die Nachricht der Bürgerin beim hiesigen Bauamt eingegangen war, die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben gebeten, den Standort zu ermitteln und in einer Karte einzutragen, damit das Projekt Werkstatt in Landau mit den exakten Angaben zum Fundort mit der Abholung beauftragt werden könne.

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Quelle: privat

Eine Rückmeldung sei bisher nicht ergangen.

Es werde nun anderweitig versucht, den Standort ausfindig zu machen und den Auftragnehmer, das Projekt Werkstatt aus Landau, beauftragt, die Reifen kurzfristig abzuholen.

„Grundsätzlich werden Abfälle kurzfristig vom Auftragnehmer (d.h. in der aktuellen Woche der Meldung) abgeholt“, so Anna-Carina Hagenkötter von der Pressestelle.

Die Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle im Landkreis erfolge nach Bedarf (etwa jährlich 50 Aufträge an Projekt Werkstatt durch den EWW), auf Grund von Meldungen von Bürgern, der Polizei oder von Gemeinden.

Sofern die Abfälle auf öffentlichen Grundstücken abgelagert wurden, muss der Eigentümer (Gemeinde, Forst oder Straßenverwaltung) diese anliefern, bei Privatgrundstücken im Außenbereich werden diese Abfälle abgeholt. (desa)

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Quelle: privat

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