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Hochwasservorsorge in Landau: Bürgerbeteiligungsrunden starten

Starkregen in Landau.
Foto über EWL

Landau –  Am Donnerstag, 13. Januar, startet eine weitere Runde der Bürgerbeteiligung zur Hochwasservorsorge in Landau. Dazu laden die Stadt Landau und der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) die Bürger zu insgesamt neun Veranstaltungen ein.

Am ersten Termin werden Lösungsansätze für den Ortsteil Mörzheim vorgestellt, dort findet am 13. Januar um 19 Uhr die Bürgerinformation in der Alten Schule statt. Für die Analyse haben EWL, die Stadt und ein spezialisiertes Ingenieurbüro umfangreiche Daten unterschiedlicher Herkunft gesammelt und ausgewertet.

„Es war absolut wichtig, dass Menschen vor Ort mitgewirkt und ihre Beobachtungen bei den Begehungen geschildert haben. Nun laden wir ein, gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, die künftig bei Starkregenereignissen besser schützen“, sagte Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron, der auch auf die Flutkatastrophe im Ahrtal verwies. Ingenthron ist Verwaltungsratsvorsitzender des EWL. Die Organisatoren rufen zu einer regen Beteiligung auf – denn Hochwasservorsorge gehe jeden etwas an. Wie wichtig das Handeln auf verschiedenen Ebenen sei, hätten die vergangenen Monate gezeigt.

Lösungen für einzelne Bezirke – 9 Termine

Um Schäden aufgrund von Hochwasserlagen und Überschwemmungen möglichst klein zu halten, hat die Stadt Landau bereits 2019 ein großes Präventionsprojekt aufgesetzt. Die Federführung hat der EWL übernommen. Nun ist die dritte Stufe des Projekts erreicht. Die erneute Bürgerbeteiligung zu den Lösungsansätzen findet an insgesamt neun Terminen statt. Vorgestellt und diskutiert werden spezifische Maßnahmen, die sich auf den Ortsteil bzw. den betrachteten Bezirk beziehen.

Anmeldung und Corona-Regeln

Eine Anmeldung zur Veranstaltung erbittet der EWL bis Mittwoch, 12. Januar unter der Rufnummer 13-8611 oder per Mail an hochwasser@landau.de [1]. Dies ist auch aufgrund der Corona-Vorgaben des Landes notwendig.

Bei der Veranstaltung ist eine vorherige Handdesinfektion sowie Zutritt mit entsprechender Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht (OP-Maske oder FFP2). Es gilt die 2G+Regel: Zur Veranstaltung muss ein Impfnachweis mitgebracht werden.

Man muss 2 Mal geimpft und zusätzlich geboostert sein, dann entfällt die Testpflicht. Ansonsten gilt: 2 Mal geimpft und ein gültiger Test, der nicht älter als 24 Stunden bzw. mittels Nukleinsäure-Nachweis (PCR) nicht älter als 48 Stunden ist. Die Angaben werden aufgrund der Corona-Vorschriften vor Ort mit dem Personalausweis oder dem Führerschein namentlich abgeglichen. Es wird eine Kontakterfassung durchgeführt.

 

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