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Zweiter Prozesstag gegen Heidi Külzer: Jede Menge Ungereimtheiten zu Prozessbeginn

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Horst Arnold ist tot. Sein Leben wurde durch eine Falschbeschuldigung zur Hölle. Foto: itu/wikimedia commons CC-BY-SA 3.0

 

Neuester Bericht zur Urteilsverkündung:

 Notorische Lügnerin Heidi Külzer zu 5 1/2 Jahren Haft verurteilt [2]

Darmstadt.  Zweiter Prozesstag im Fall Arnold. Am Donnerstag, 25.04.2013 war das Ehepaar L. beim Prozessauftakt wegen schwerer mittelbarer Freiheitsberaubung gegen Heidi Külzer vor Ort.

Diese hatte den Lehrer Horst Arnold wegen Vergewaltigung angezeigt. Horst Arnold kam in Untersuchungshaft, wurde zur Höchststrafe verurteilt und musste die gesamte Strafe mangels “Einsichtsfähigkeit” absitzen. Am 5. Juli 2011 wurde Horst Arnold freigesprochen, aber erst am 9. Februar 2012 erlangte das Urteil Rechtskraft, da Heidi Külzer Revision eingelegt hatte. Fast genau 10 Jahre nach Urteilsverkündung starb Horst Arnold an Herzversagen.

Im Prozess um die Falschbeschuldigerin Heidi Külzer scheinen die Uhren im Amtsgericht Darmstadt nicht nur im übertragenen Sinn, sondern auch tatsächlich falsch zu laufen. „Eine Ironie dieser Geschichte ist die Uhrzeit. Die Uhr im Gerichtssaal ging eine halbe Stunde falsch. Ob Zufall oder Offenbarung der Genauigkeit der Justiz mag dahingestellt sein,“ sagt Ehepaar L.

Um 8.50 Uhr betritt Külzer den Raum mit langer, roter Perücke, Sonnenbrille, Regenmantel, danach  kommen 2 Richterinnen, 1 Richter und 4 Schöffen in den Saal. Nach der Anklageverlesung ist Külzer mit wenigen Worten bei der angeblichen Vergewaltigung. Arnold hätte ihr gedroht, ihre Karriere zu zerstören. „Ich wurde von den Medien vorverurteilt und belagert, deshalb bin ich in die Nähe meiner Eltern umgezogen und habe Hilfe bei alternativen Heilpraktikern gesucht“, sagt sie.

Drei Ehen hat Külzer hinter sich. Sie habe in der ersten Ehe Gewalterfahrungen machen müssen. Daten dieser Ehen hat sie nicht parat, was die Richterin zu der Bemerkung veranlasst „Ungewöhnlich, dass sich Frauen keine Hochzeitsdaten merken können“. Külzer könne sich an Vieles nicht erinnern und bringe Einiges durcheinander, ist die Meinung des anwesenden Ehepaares L. Külzer bekennt, sie sei in Traumatherapie, spricht ständig von Traumatisierung und gibt Details einer Familienaufstellung wider.

Dann schildert sie ihren beruflichen Lebenslauf. Ständige Wechsel und Umzüge kennzeichneten ihren Werdegang. „Als sie während ihrer Aufzählungen nach etlichen Stationen am Gymnasium der Georg-August-Zinn-Schule in Reichelsheim ankam, ging es los und sie behauptete weiter, von Horst Arnold vergewaltigt worden zu sein“, so C. L.

Was danach folgte, war für C.L. schier unfassbar. „Die Richterin sprach mit Frau Külzer ständig über ihre Vergewaltigung. Sinngemäß lauteten ihre Fragen: Wann ist die Vergewaltigung geschehen? Wie ist die Vergewaltigung abgelaufen? Was haben sie nach der Vergewaltigung gemacht? In diesem Sinne wurde der ganze Komplex behandelt. Ich konnte die Fragen seitens der Richterin einfach nicht nachvollziehen, aber auch die anderen Zuschauer schüttelten mit dem Kopf.“

C.L. sehr bewegt weiter: „Horst Arnold wurde freigesprochen, aber nicht alleine deswegen kann es keine Vergewaltigung gegeben haben. Hinzu kommt noch, dass es in Deutschland mehr als schwierig ist, ein Wiederaufnahmeverfahren zu erlangen und alleine diese Tatsache spricht gegen die Behauptungen Külzers. Das Landgericht Kassel hatte die Überzeugung gewonnen, dass die angeklagte Tat sich nicht zugetragen habe und die entsprechenden Angaben der Nebenklägerin als falsch zu werten seien. Des Weiteren hat Horst Arnold die ihm angebotenen frühere Entlassung bei Schuldeingeständnis ausgeschlagen. Welcher Täter würde freiwillig weiter in einer Hölle leben wollen, wenn er seine Freiheit viel früher erlangen kann?“

Heidi Külzer erzählt, dass Horst Arnold ihr schon am ersten Tag unangenehm aufgefallen sei. Er habe nach Alkohol gerochen und von Anfang an obszöne Dinge gesagt oder angedeutet. Auch habe er behauptet, er hätte gute Beziehungen zu verschiedenen höheren Stellen und schon so einiges gemacht, was immer wieder mangels Beweise vor Gericht nieder geschlagen worden sei. Trotzdem soll er ihr das Angebot gemacht haben, den Fachvorsitz über Biologie, den er innehabe, an sie abzugeben, da er die Schule verlassen wolle. Später sagte sie dann, dass der Fachvorsitz an sie heran getragen worden und Horst Arnold deswegen nicht erfreut gewesen sei. Von Anfang an habe sie Angst vor Horst Arnold gehabt, da ihr über ihn  verschiedene schlimme Dinge erzählt worden seien. So soll er sich öfters vor Jungen nackt gezeigt haben, habe Hand an Kinder gelegt und Frauen bedroht haben. Von wem diese Aussagen stammten, wusste sie nicht mehr.

Im weiteren Verlauf ihrer Schilderung der angeblichen Vergewaltigung treten bei Külzer immer wieder Erinnerungslücken auf. Aus Angst um ihren Sohn und sich, habe sie geschwiegen. „Daran habe ich keine Erinnerung mehr“, sagt sie immer wieder. Es seien einige Blackouts vorhanden. Sie habe fliehen können, die Treppe runter und in einem Gebüsch habe sie sich übergeben. Sie wäre erst wieder richtig bei sich gewesen, als es beinahe zu einem Autounfall gekommen wäre. Sie wäre dann nach Hause gefahren, habe sich geduscht und ihre Sachen gewaschen. Die Richterin weist Heidi Külzer darauf hin, dass es verschiedene Varianten ihrer Schilderungen vom Tathergang gäbe. Külzer schiebt die Ungereimtheiten auf Gedächtnislücken.

Der Prozess ist auf insgesamt sieben Verhandlungstage anberaumt. Die nächsten Termine sind: Dienstag,  7. Mai 2013, 9 Uhr, Dienstag, 14. Mai 2013, 9 Uhr, Mittwoch, 15. Mai 2013, 9 Uhr, Montag, 3. Juni 2013, 9 Uhr, Montag, 10. Juni 2013, 9 Uhr, Montag, 17. Juni 2013, 9 Uhr, jeweils Saal 213, Gebäude A.  (aufgezeichnet von D. Ahme und C.L.)

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