Koblenz. Das Koblenzer Arbeitsgericht hat bestätigt, dass ver.di Streikaktionen auf dem Betriebsparkplatz unmittelbar am Beschäftigteneingang, dem sogenannten Banana-Turm, durchführen darf.
AMAZON hatte das Gelände bei einer früheren Streikaktion per einstweilige Verfügung räumen lassen. Heute hat das Arbeitsgericht den entsprechenden Antrag des Arbeitgebers in der Haupt- und Nebensache abgelehnt.
Hans Kroha, ver.di Rheinland-Pfalz: „Es ist beruhigend, dass wir in Bezug auf Gewerkschaftsrechte offenbar doch nicht im Wilden Westen angekommen sind.“ (red)
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