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Heiraten erst ab 18: Regierung billigt Verbot von Kinderehen

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Foto: dts Nachrichtenagentur [1]

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Das Bundeskabinett hat die von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwürfe zum Verbot von Kinderehen beschlossen. 

„In Deutschland darf es keine Kinderehen geben“, sagte Maas. Kinder gehörten nicht vor das Standesamt und auch nicht an den Traualtar.

Maas im Wortlaut: „Eine Verschärfung der derzeitigen Rechtslage ist insbesondere mit Blick auf im Ausland geschlossene Ehen erforderlich. Es sind vermehrt Minderjährige nach Deutschland geflüchtet, die bereits verheiratet sind. Betroffen sind auch Minderjährige, die noch nicht einmal 16 Jahre alt sind.

Wir dürfen keine Ehen dulden, die Minderjährige in ihrer Entwicklung beschädigen. Uns geht es darum, dass im Ausland verheiratete Minderjährige nach deutschem Recht umfassend geschützt werden – und zwar umfassender und schneller als bisher.

Heiraten darf erst, wer 18 Jahre ist. Auch Auslandsehen in der Gruppe der 16- bis 18-jährigen sollen prinzipiell keinen Bestand haben. In diesen Fällen wird das Familiengericht nach Anhörung der Minderjährigen die Ehe grundsätzlich aufheben. Bei den unter 16-Jährigen ist die Ehe nach deutschem Recht ohne Prüfung unwirksam.

Ganz wichtig ist uns: Über die Auflösung des Ehebands hinaus muss immer das Wohl der betroffenen Minderjährigen im Mittelpunkt stehen. Deswegen: Wir werden auch sicherstellen, dass die Minderjährigen in jedem Fall unmittelbar nach der Einreise in die Obhut des Jugendamts genommen werden und vom Ehegatten getrennt werden können.

Das Ziel des Gesetzentwurfes ist ganz klar: Minderjährige müssen so gut wie möglich geschützt werden. Daher: Sie dürfen auch keine asyl – und aufenthaltsrechtlichen Nachteile haben, wenn ihre Ehe nicht wirksam ist.“

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