
Symbolbild: Pfalz-Express
Wenn eine Ehe oder Partnerschaft endet, wird die gemeinsame Immobilie schnell zum größten Streitpunkt. Kein Wunder: Im gemeinsamen Haus steckt meist das gesamte Vermögen, dazu Erinnerungen, Kredite und oft auch Kinder, die dort aufgewachsen sind und viele schöne Erinnerungen hatten.
Ausgerechnet in dieser Situation müssen Entscheidungen getroffen werden, die große Auswirkungen haben können. Und genau dabei passieren die meisten Fehler nicht aus Unwissen, sondern aus Emotion.
Dieser Beitrag zeigt, welche Optionen es überhaupt gibt, welche Fallen richtig Geld kosten und warum die Reihenfolge der Schritte wichtiger ist als die meisten denken.
Welche Möglichkeiten gibt es überhaupt?
Grundsätzlich stehen vier Wege offen. Erstens: Einer übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Zweitens: Das Haus wird gemeinsam verkauft und der Erlös nach Abzug der Restschuld aufgeteilt. Drittens: Die Immobilie wird behalten und vermietet, was allerdings bedeutet, dass die Beiden auch nach der Trennung wirtschaftlich verbunden bleiben. Und viertens, als letzter Ausweg wenn keine Einigung gelingt: die Teilungsversteigerung.
Welcher Weg der richtige ist, hängt von drei Fragen ab: Kann einer die Finanzierung alleine stemmen? Wie viel ist die Immobilie realistisch wert? Und wie viel Restschuld steht noch im Grundbuch? Solange diese drei Zahlen nicht auf dem Tisch liegen, ist jede Diskussion über das Haus reine Spekulation.
Fehler Nummer 1: Die Teilungsversteigerung unterschätzen
Wer sich garnicht einigen kann, landet früher oder später bei der Teilungsversteigerung. Was viele nicht wissen: Sie ist fast immer die schlechteste Lösung. Bei Zwangsversteigerungen liegen die Erlöse erfahrungsgemäß deutlich unter dem Marktwert, oft zehn bis dreißig Prozent. Dazu kommen Gerichtskosten, Gutachterkosten und ein Verfahren, das sich über ein Jahr und länger ziehen kann. Am Ende verlieren beide Seiten Geld, nur um dem anderen nicht entgegenkommen zu müssen.
Allein die realistische Aussicht auf diesen Wertverlust ist für viele Paare der Punkt, an dem doch noch eine einvernehmliche Lösung zustande kommt. Wer die Zahlen kennt, verhandelt anders.
Fehler Nummer 2: Ohne neutrale Bewertung verhandeln
Der zweite Klassiker: Beide Seiten haben eine gefühlte Zahl im Kopf. Derjenige, der ausgezahlt werden soll, rechnet hoch. Derjenige, der bleiben will, rechnet runter. Auf dieser Basis wird dann monatelang gestritten, während Anwaltskosten laufen.
Deutlich schneller geht es mit einer neutralen, marktbasierten Bewertung als gemeinsamer Grundlage. Gerade im Münchner Umland streuen die Preise je nach Lage, Zustand und Grundstück enorm, Online-Rechner liegen hier regelmäßig daneben. Wer zum Beispiel im Landkreis wohnt und nach einem seriösen Immobilienmakler in Dachau [1] sucht, bekommt eine Einschätzung auf Basis tatsächlich erzielter Verkaufspreise aus der direkten Umgebung, nicht auf Basis bundesweiter Durchschnittswerte. Diese eine Zahl entschärft erfahrungsgemäß mehr Konflikte als jedes Schreiben vom Anwalt.
Fehler Nummer 3: Steuern und Kredit vergessen
Zwei Punkte werden beim Verkauf in der Trennungsphase regelmäßig übersehen. Erstens die Spekulationsfrist: Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft und wurde sie nicht durchgehend selbst bewohnt, kann auf den Gewinn Einkommensteuer anfallen. Heikel wird es, wenn einer der Partner bereits ausgezogen ist, denn damit kann für seinen Anteil die Eigennutzung enden. Hier lohnt vor dem Verkauf ein Gespräch mit dem Steuerberater.
Zweitens die Vorfälligkeitsentschädigung: Läuft der Kredit noch, verlangt die Bank für die vorzeitige Ablösung eine Entschädigung die schnell fünfstellig ausfallen kann. Manchmal ist es günstiger, den Kredit auf eine neue Immobilie zu übertragen oder den Verkaufszeitpunkt an das Ende der Zinsbindung zu legen. Auch das gehört in die Rechnung, bevor unterschrieben wird.
Die richtige Reihenfolge
Wer strukturiert vorgeht, spart Geld und Nerven. Bewährt hat sich dieser Ablauf: Zuerst die Restschuld bei der Bank abfragen und die Vorfälligkeitsentschädigung beziffern lassen. Dann eine neutrale Bewertung einholen. Erst mit diesen Zahlen entscheiden, ob Übernahme, Verkauf oder Vermietung sinnvoll ist. Und erst danach die rechtliche Umsetzung mit Anwalt und Notar angehen.
So emotional eine Trennung ist: Beim Haus zahlt sich Nüchternheit doppelt aus. Wer die Immobilie wie ein gemeinsames Projekt abwickelt statt wie ein Schlachtfeld, hat am Ende schlicht mehr Geld für den eigenen Neuanfang übrig. Und das ist nach einer Trennung vermutlich das, was beide Seiten am dringendsten brauchen können.
Gefällt Ihnen unsere Zeitung?
Fügen Sie den Pfalz-Express als bevorzugte Quelle bei Google hinzu. So verpassen Sie keine wichtigen Nachrichten aus der Region.
⭐ Bei Google als bevorzugte Quelle hinzufügen [7]