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Hauptausschuss-Sitzung am 19. März: Saalbauvorplatz soll Daniel Meininger Platz heißen

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Der Saalbau-Vorplatz soll in Daniel Meininger Platz benannt werden.
Foto: www.neustadt-weinstrasse.de

Neustadt. Der Hauptausschuss hat befürwortet, den Vorplatz des Saalbaus „Daniel-Meininger-Platz“ zu nennen. Bisher hat der Bereich keinen eigenen Namen. Daniel Meininger wurde am 19. August 1876 in Wattenheim geboren und starb am  17. Mai 1964 in Neustadt an der Weinstraße. Am 3. September 1903 gründete er den Meininger Verlag.

Er war ehrenamtlich in vielen Neustadter Vereinen in der Vorstandschaft engagiert und unter anderem für die Landung des Zeppelin LZ 127 „Graf Zeppelin“ in Lachen-Speyerdorf verantwortlich. Auch andere Ideen, wie eine Seilbahn auf den Bergstein, entsprangen seiner Feder. Seine bis heute größte und überregional bedeutsamste Initiative war das 1929 erstmals stattfindende Weinlesefest, das später als Deutsches Weinlesefest bekannt wurde. Darüber hinaus gab Meininger den Anstoß zur Wahl der Deutschen Weinkönigin, die 1931 erstmals durchgeführt wurde.

Dieses Engagement soll mit der Benennung des Platzes nach seinem Namen gewürdigt werden. Das Thema wird in der Sitzung des Stadtrats am 24. März abschließend beraten und entschieden.

Der Hauptausschuss hat dem Stadtrat zudem empfohlen, für die Unterbringung von Flüchtlingen überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 1,47 Millionen Euro bereitzustellen. Die Abstimmung war bei der Februarsitzung ausgeklammert und auf die Märzsitzung verschoben worden. Grund war, dass nicht abschließend geklärt werden konnte, ob die zusätzlich benötigten 1,47 Millionen Euro insbesondere in eventuell erforderliche Lärmschutzmaßnahmen wegen der Bahnlinie fließen.

Dies ist nicht der Fall. Hintergrund ist vielmehr, dass ursprünglich einfache Wohnunterkünfte für 100 bis 120 Personen vorgesehen waren. Nach näherer Untersuchung des Standortes in der Landwehrstraße und detailierterer Planung ist nun eine Personenanzahl von 140 bis 145 vorgesehen. Ebenso sollen die Unterkünfte in Modulbauweise errichtet werden, um die Gebäude später beispielsweise für Schulzwecke nutzen zu können. Diese Gebäude sind mit einer höherwertigen Ausstattung, zum Beispiel bei den Fenstern, geplant. Die Kosten einer eventuell erforderlichen Lärmschutzwand vor den Gebäuden sind auf 70.000 Euro geschätzt. Statt der ursprünglich geplanten 2,13 Millionen Euro ist deshalb nun mit Gesamtkosten in Höhe von 3,6 Millionen Euro zu rechnen. (stadt-nw)

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