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Hatzenbühl: Unfallfahrer lässt schwer verletztes Reh auf Straße zurück

Symbolbild: Pfalz-Express

Hatzenbühl – Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat sich ein unbekannter Autofahrer strafbar gemacht, der Freitagnacht gegen 23 Uhr ein Reh auf der L549 angefahren hatte und das Tier mit schweren Verletzungen, aber noch lebend auf der Fahrbahn zurückließ.

Das verletzte Tier fiel vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmern auf, die den Sachverhalt der Polizei meldeten. Ein Polizeibeamter erlöste das leidende Tier schließlich, wie die Polizei mitteilte.

Der zuständige Jagdpächter wurde über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Die Unfallstelle wurde bis zum Eintreffen der Polizei von einem Verkehrsteilnehmer ordnungsgemäß abgesichert, so dass Folgeunfälle vermieden werden konnten. An der Unfallörtlichkeit fanden sich Fahrzeugteile des Unfallfahrzeugs. Die Ermittlungen laufen. 

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