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Grünen-Innenpolitikerin kritisiert Seehofer im „taz“-Streit – AfD stellt Strafanzeige – Jurist: „Keine Aussicht auf Erfolg“

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wegen seiner möglichen Anzeige gegen eine „taz“-Kolumnistin scharf kritisiert.

Sie finde die entsprechende Kolumne zwar „zutiefst menschenverachtend“, sagte Irene Mihalic der „Welt“. „Es befremdet mich allerdings sehr, wenn Regierungsmitglieder jetzt versuchen, auf dem Weg einer Strafanzeige dagegen vorzugehen.“ Mit Blick auf Ungarns Regierungschef sagte sie: „Das erinnert mich an Viktor Orbán, der gegen die freie Presse in seinem Land vorgeht.“

Aus der Sache heraus lasse sich nicht erklären, „was die Kolumne, so unsäglich sie ist, mit den gewalttätigen Ausschreitungen in Stuttgart zu tun haben soll“, sagte die Grünen-Politikerin. Bislang sei über die Hintergründe der Ausschreitungen kaum etwas bekannt. „Wir sollten die Polizei erst mal ihre Arbeit machen lassen, damit sie sorgfältig ermitteln kann.“

Sie selbst habe bislang keine „schlüssige Erklärung dafür, woher dieser Hass kommt und was sich konkret in Stuttgart entladen hat“, sagte Mihalic, die früher selbst als Polizistin arbeitete, weiter.

„Grundsätzlich ist es natürlich schon so, dass es in konfrontativen Situationen zu Auseinandersetzungen zwischen Randalierern und Polizei kommen kann.“ Dies sei zum Beispiel bei Versammlungen oder Demonstrationen der Fall. „Der Unterschied zu Stuttgart ist, dass die Polizei bei Demonstrationen im Vorfeld aufgrund von Erkenntnissen weiß, was auf sie zukommen kann. Wenn man völlig unvermittelt in der Fußgängerzone angegriffen wird, ist das sehr viel schwieriger zu handhaben.“

AfD stellt Strafanzeige

Die stellvertretende Bundessprecherin der AfD, Beatrix von Storch hat am 22. Juni eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen die taz-Autorin Hengameh Yaghoobifarah gestellt.

„Solche menschenverachtenden verbalen Angriffe wie die dieser taz-Schreiberin auf unsere Polizisten schaffen die ideologische Grundlage und sorgen für eine generelle Enthemmung und für die Entmenschlichung der Polizeibeamten, die sich dann in Gewaltaktionen wie in Stuttgart entladen“, so Storch in ihrem Statement.

Jurist: „Keine Aussicht auf Erfolg“

 Aus Sicht des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Strafrecht beim Deutschen Anwaltverein, Dirk Lammer, hätte eine Anzeige wenig Aussicht auf Erfolg. „Der Text ist erkennbar eine Satire. Und auch die Aussage, Polizisten könnten auf die Mülldeponie, ist als Satire zu sehen“, sagte Lammer der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Das sei aus seiner Sicht eindeutig von der Meinungsäußerungsfreiheit oder auch der Kunstfreiheit gedeckt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will möglicherweise Anzeige gegen die Journalistin erstatten.

Seehofer hat laut dem Berliner Strafverteidiger drei Monate ab Erscheinen des Artikels Zeit, die Journalistin anzuzeigen beziehungsweise einen Strafantrag zu stellen. „Eine Anzeige kann jeder erstatten, der einen Sachverhalt, der strafrechtlich relevant sein soll, zur Kenntnis bringt. Einen Strafantrag stellen kann nur der Geschädigte selbst. Wenn es sich be i den Geschädigten um Beamte oder Amtsträger handelt, können das auch die Dienstvorgesetzten.

Somit wäre Herr Seehofer als oberster Dienstherr der Bundespolizei durchaus berechtigt, eine Strafanzeige und einen Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen“, so Lammer. Aus Sicht des Juristen gab es schon vergleichbare Fälle. „Der Text in der `taz` bezieht sich nicht auf eine bestimmte Einheit oder einzelne Polizisten. Die Polizei insgesamt ist gemeint. Das erinnert natürlich an die bekannte Aussage von Kurt Tucholsky `Soldaten sind Mörder`“, sagte der Strafverteidiger.

Mitte der 90er-Jahre habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es sich bei dem Satz „Soldaten sind Mörder“ nicht um eine Beleidigung, sondern um eine Meinungsäußerung handelt, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. (dts nachrichtenagentur/desa)

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