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Große Koalition bereitet Handwerksreform vor

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Die Große Koalition will für zahlreiche Handwerksberufe die Meisterpflicht wieder einführen. Dazu finde an diesem Montag ein Spitzentreffen der Koalition im Bundeswirtschaftsministerium statt, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wolle dann mit den zuständigen Vizechefs der Koalitionsfraktionen, Carsten Linnemann (CDU) und Sören Bartol (SPD) über die Berufe sprechen, in denen eine Betriebsgründung künftig wieder nur nach erfolgreicher Meisterprüfung möglich sein soll.

Das Bundeskabinett soll den entsprechenden Gesetzentwurf noch im September beschließen. In Kraft treten soll die Reform zum Jahreswechsel. „Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass wir die Rückkehr zur Meisterpflicht in bestimmten Berufen prüfen“, sagte Altmaier.

Er werde dabei eng mit den Koalitionsfraktionen zusammenarbeiten. „Die Rückkehr zum Meisterbrief in einigen Handwerksberufen rückt in greifbare Nähe“, sagte die Handwerks-Expertin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Poschmann.

Mit der Reform der Meisterpflicht wolle die Große Koalition das Handwerk stärken. Für bestehende Betriebe ohne Meisterbrief werde es einen Bestandsschutz geben, so Poschmann weiter. Handwerkspräsident Peter Wollseifer begrüßte die Pläne: „Wir wollen und müssen das Handwerk zukunftsfit machen“, sagt er. Seit der Reform der Handwerksordnung vor 15 Jahren sei es „zwar nicht in allen Gewerken, aber in einigen besonders augenfällig zu Fehlentwicklungen gekommen“, so der Handwerkspräsident weiter.

Die von der Koalition geplanten Korrekturen würden „wieder mehr Ausbildung, mehr Qualifikation, mehr Qualität, mehr Gewährleistungs- und Verbraucherschutz ermöglichen“, sagte Wollseifer. Insgesamt 32 Berufsverbände hatten sich beim Bundeswirtschaftsministerium gemeldet, weil sie die Meisterpflicht wieder einführen wollen. Aber nur gut ein Dutzend davon hätten reale Chancen darauf, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf eigene Informationen.

Die entscheidenden Kriterien dafür seien, ob Handwerker oder Kunden bei der Berufsausübung gefährdet werden und deshalb besonders qualifiziertes Personal nötig ist oder ob der Handwerksberuf als Kulturgut besonders schützenswert ist. Bei der letzten Handwerksreform im Jahr 2004 war die Meisterpflicht für 52 Berufe aufgehoben worden. Für sie sind seitdem keine besonderen Qualifikationsnachweise mehr erforderlich, um sich selbstständig zu machen. In der Folge gab es in den Branchen weniger Auszubildende und weniger Fachkräfte. Viele Betriebe verschwanden auch sehr schnell wieder vom Markt. (dts Nachrichtenagentur)

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