
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Im Streit um den UN-Migrationspakt haben sich Union und SPD auf eine Erklärung geeinigt, mit der ein Einfluss des Pakts auf das deutsche Asylrecht ausgeschlossen werden soll.
In dem Antrag heißt es, der Migrationspakt „begründet keine einklagbaren Rechte und Pflichten und entfaltet keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung“. Dazu gehöre, „dass unsere Gesetze – zum Beispiel im Bereich des Ausländer–, des Sozial- und des Staatsbürgerschaftsrechts – sowie unsere behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen uneingeschränkt gelten und durchgesetzt werden“.
Rechtsändernde oder rechtssetzende Entscheidungen zur Migration treffe der Bundestag. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, sicherzustellen, dass durch den Pakt „die nationale Souveränität und das Recht Deutschlands, über seine Migrationspolitik selbst zu bestimmen, nicht beeinträchtigt werden“.
Der Antrag ist von den Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Ralph Brinkhaus (CDU), Alexander Dobrindt (CSU) und Andrea Nahles (SPD) unterzeichnet. Am Dienstag sollen die Koalitionsfraktionen darüber beraten, und noch in dieser Woche soll im Bundestag darüber abgestimmt werden. (dts Nachrichtenagentur)
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