
Lukas Hartmann
Foto: Rolf H. Epple/Pfalz-Express
Landau/Südliche Weinstraße – Ein Facebook-Kommentar unter einem Beitrag der Stadt Landau hat nun ein strafrechtliches Nachspiel: Am 10. November rief ein Nutzer öffentlich zu Gewalt gegen Landaus Bürgermeister Lukas Hartmann (Grüne) auf.
Die Stadt sprach von einem „Mordaufruf [1]„. Wochenlange Ermittlungen des Staatsschutzes führten schließlich zu einem 49-jährigen Mann aus dem Kreis Südliche Weinstraße.
Am Donnerstagmorgen durchsuchten Ermittler dessen Wohnung. Zwei Handys und ein Laptop wurden sichergestellt. Bei einer anschließenden Gefährderansprache räumte der Mann ein, den Kommentar verfasst zu haben, nach eigenen Angaben ohne tatsächliche Angriffsabsicht. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landau laufen weiter.
Doch bei dem einen Fall blieb es nicht. Die Behörden nahmen auch jene ins Visier, die den Gewaltaufruf per Facebook-Like unterstützt haben könnten. Gegen sechs Nutzer wurden deshalb weitere Verfahren eingeleitet; fünf von ihnen konnten bereits identifiziert werden. Im noch offenen Fall wird weiter ermittelt.
Der Vorfall zeigt erneut, wie niedrig die Hemmschwelle für Hass im Netz geworden ist – und dass Likes rechtlich heikel werden können, wenn sie strafbare Inhalte unterstützen. Polizei und Staatsanwaltschaft betonen: Auch virtuelle Gewaltfantasien werden verfolgt.
Was Betroffene tun können
Menschen, die selbst Opfer von Hasskommentaren oder Drohungen geworden sind, sollten laut Polizei Beweise sichern, etwa durch Screenshots und Notizen zu Zeitpunkt und Plattform. Täter lassen sich meist blockieren oder melden; in vielen Fällen sei auch eine Strafanzeige sinnvoll.
Diese kann bei jeder Polizeidienststelle oder digital über die Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz gestellt werden: https://www.polizei.rlp.de/onlinewache [2]
Weitere Informationen und Präventionstipps zum Thema Hass und Hetze gibt es auf der Homepage der Initiative contraHass RLP: https://kriminalpraevention.rlp.de/hass-hetze [3]
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