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Gesetzesänderung: Sportvereine können leichter bauen und Aufträge vergeben

Symbolbild: Alexander Fox | PlaNet Fox [1] / Pixabay [2]

SÜW – Gute Neuigkeiten für Sportvereine: Sie können künftig einfacher Bauprojekte umsetzen und Aufträge an Firmen vergeben. Das liegt an einer Änderung des RLP-Gesetzes, das die Förderung von Sportanlagen regelt.

Bisher mussten Sportvereine, die vom Land Geld für ihre Sportanlagen bekommen haben, bei Aufträgen über 100.000 Euro ein kompliziertes Vergabeverfahren (wettbewerbsförmiges Verfahren) durchführen. Das bedeutet, dass sie mehrere Angebote einholen und vergleichen mussten, um das beste auszuwählen.

Jetzt wurde diese Grenze auf 250.000 Euro erhöht. Das heißt, dass Sportvereine bei Aufträgen bis zu diesem Wert ein einfacheres Vergabeverfahren (wettbewerbsoffenes Verfahren) durchführen können. Das heißt, dass sie nur ein Angebot einholen müssen, das den Anforderungen entspricht.

Außerdem können Sportvereine bei Aufträgen unter 3000 Euro (ohne Umsatzsteuer) direkt einen Auftrag vergeben, ohne Angebote einzuholen.

Die Änderung des Gesetzes wurde durchgeführt, weil die Preise gestiegen sind (Inflation) und weil nur noch größere Förderungen den strengen Regeln des Vergaberechts folgen sollen.

Mehr zum Thema gibt es unter https://add.rlp.de/themen/foerderprogramm/foerderungen-im-kommunalen-bereich/sportanlagenfoerderung [3]

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