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Gesetzentwurf: „Vertrauliche Geburt“ soll Babys retten

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Das Gesetz zur anonymen Geburt soll Müttern und Neugeborenen beste medizinische Versorgung garantieren. Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Schwangere, die sich nicht zu ihrem Kind bekennen möchten, sollen künftig anonym in einer Klinik entbinden können.

Das Gesetz zur „vertraulichen Geburt“ liegt nun als Entwurf vor. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will dies Mitte Januar mit Experten der Koalition Details besprechen: „Wir möchten werdende Mütter, die aus persönlichen Gründen Angst haben vor einer regulären, meldepflichtigen Geburt, künftig rechtzeitig während der Schwangerschaft für eine vertrauliche Geburt gewinnen.“ Sie wolle, dass Frauen in Not ihre Kinder sicher zur Welt zu bringen können – also „unter bester medizinischer Betreuung statt heimlich und alleine unter höchst riskanten Umständen“. Zugleich hätten die Kinder „schon ab der Geburt jemanden, der sich zuverlässig um sie kümmert“, betonte Schröder.

Kernpunkte des Gesetzes sind, dass sich die werdende Mutter früh an die Schwangeren-Beratungsstelle wenden kann. Diese soll mit Einverständnis der Frau einen Vor- und einen Familiennamen für sie („Aliasname“) bestimmen sowie einen Mädchen- und einen Jungennamen für das Baby. Die Herkunftsurkunde wird im versiegelten Umschlag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben geschickt, wo sie verwahrt wird.

In dem Gesetzentwurf heißt es: „Sie wird nach Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes der Adoptionsvermittlungsstelle zur Vervollständigung der dortigen Vermittlungsakte zugeleitet und darf nur von dem Kind eingesehen werden.“ Das Kind soll später in der Regel die Chance bekommen, seine wahre Herkunft zu erfahren. Die Babyklappen könnten so hinfällig werden. (red/dts Nachrichtenagentur)

 

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