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Geschäftsleute beschweren sich über teure Gebühren für Werbeaufsteller – OB: Verschandelung der Fußgängerzone

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Die Fußgängerzone in Landau: Nicht nur durch Aufsteller sondern auch durch Kleiderständer oft sehr eng und nicht besonders schön in der Wirkung.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Landau. In der Einwohnerfragestunde des Stadtrats machten Ralf Roth, Inhaber einer Werbeagentur in der Theaterstraße und Heinrich Noe, der ein Geschäft (Käse-Noe) in der Gerberstraße hat, aus ihrem Herzen keine Mördergrube.

Roth beklagte die 1675prozentige Erhöhung der Gebühren für Werbeaufsteller im Landauer Innenstadtbereich. Die Gebührenerhöhung wurde vom Stadtrat am 18. November letzten Jahres beschlossen, ist seit Anfang des Jahres in Kraft getreten und schon ein großes Thema in der Geschäftswelt.

Geschäfte brauchen die Werbeaufsteller, sie generierten 1/3 des Umsatzes, führte Roth aus. „Mit Schaufensterwerbung holen Sie Niemanden von der Straße“. Roth wünscht sich, das Thema solle auch mit dem AKU, der Interessengemeinschaft des Landauer Einzelhandels, diskutiert werden.
Noe wiederum übergab eine Unterschriftenliste, auf der 70 Geschäftsleute unterschrieben haben. Die Unterschriften seien aus Zeitmangel nur in kleinen Geschäften gesammelt worden, berichtete Noe.

„Wir können nicht jede Woche in der Zeitung inserieren und müssen auch mit Aufstellern auf uns aufmerksam machen können“. Für einige der Ladenbetreiber bedeute die Erhöhung eine „erhebliche Belastung“. Noe gibt zu: „Vor einigen Läden gibt es einen Auswuchs an Werbeaufstellern, aber Sie können deshalb nicht alle in Sippenhaft nehmen!“ Vielleicht, so schlägt er vor, könne man die Schilderanzahl pro Meter Schaufensterfläche festlegen.

Er habe  deutliche Briefe zu diesem Thema bekommen, erklärt Schlimmer. Er ist aber der Meinung, dass „dieser Zustand nicht tragbar ist“.

Die Fußgängerzone habe eine „erhebliche Beeinträchtigung“  durch die Vielzahl der Werbeaufsteller erfahren. Es ginge bei diesem Stadtratsbeschluss nicht um Einnahmen, sondern um die Verhinderung der Verschandelung.

Ein gutes Beispiel habe Speyer geboten, wo solche Schilder verboten worden sind. Im Übrigen könne man laut Gemeindeordnung nach Beschlussfassung erst ein halbes Jahr später ein Thema wieder auf die Tagesordnung setzen. (desa)

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