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Germersheim: Bürgerinitiative “Kein Gefahrstofflager“ hat Klage eingereicht

BI-Vertreter im Kreisrechtsausschuss vor einigen Monaten.
Foto: Pfalz-Express

Germersheim – Die Bürgerinitiative (BI) “Kein Gefahrstofflager e.V.“ hat Klage gegen die Erweiterung des Gefahrstofflagers im US-Depot (wir berichteten mehrfach) in Germersheim eingereicht.

Zwischenzeitlich sei nun auch das letzte Widerspruchverfahren in Bezug auf die Anträge der BI auf Stilllegung der Gefahrstofflager vom Kreisrechtsausschuss negativ beschieden worden, teilte Reinhard Werner vom Vorstand der BI mit.

Deswegen sei man nun gezwungen, zum l“etzten möglichen Mittel zu greifen“. Die Klage auf Stillegung wurde beim Verwaltungsgericht in Neustadt eingereicht.

„Immerhin wurde eindeutig – entgegen der Meinung der Kreisverwaltung – festgestellt, dass der Widerspruch zulässig ist und damit die BI klagebefugt ist und der Kreisrechtsausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass die Genehmigung durch die Kreisverwaltung zwar objektiv rechtswidrig erteilt wurde, aber nicht nichtig ist“, so Werner.

Auch in den vorrangegangenen Verfahren blieben viele juristische Fragen unbeantwortet. Insbesondere seien dies die Vollzugsdefizite zu den fehlenden Katastrophenschutzplänen, die zu geringen Abstände zu den Wohngebieten, die fehlenden Betriebsabnahmen und die nicht transparente und mangelhafte Überwachung durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw).

Zur Klärung dieser Fragen hat sich daher die Bürgerinitiative zu einer Klage vor einem ordentlichen Gericht entschieden. Vor Gericht wird die BI von der Kanzlei Stich, Dörr, Roth & Partner Rechtsanwälte aus Kandel vertreten.

Unterstützt wird die Klage vom BUND sowie vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU).

Die BI geht von einem mehrjährigen Klärungsprozess aus und hat sich deshalb in einen eingetragen Verein umgewandelt. Sobald es rechtlich möglich ist, strebt der BI eine Zulassung als Umweltrechtsverband an.

Weitere Details auf der Homepage des Vereins [1].

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