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Gericht erlaubt Özdemir Warnung vor Erdogans „bewaffnetem Arm“

Cem Özdemir
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Der Grünen-Politiker Cem Özdemir darf die inzwischen verbotene Gruppierung „Osmanen“ als „bewaffneten Arm“ des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan in Deutschland bezeichnen.

Das berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf ein Urteil des Berliner Landgerichts. Entsprechende Vorwürfe des Grünen-Bundestagsabgeordneten auf Twitter vom März 2018 sind demnach zulässig. Mit seiner Meinungsäußerung knüpfe Özdemir an „zutreffende Tatsachen“ an, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die Richter wiesen damit eine Klage der Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD) ab. Der Verband, der sich heute UID nennt, steht Erdogans Regierungspartei AKP nahe – und unterhielt bis zu deren Verbot im Sommer 2018 Kontakt zu den „Osmanen“.

Als Reaktion auf Durchsuchungen bei Treffpunkten der „Osmanen“ sowie bei einem UETD-Funktionär hatte Özdemir auf Twitter geschrieben: „Razzien bei Osmanen Germania und UETD: Es darf in Deutschland keinen bewaffneten Arm Erdogans geben.“ In der Türkei fasele die AKP von Islam und Moral, „hier betreiben ihre Osmanen Prostitution und organisierte Kriminalität“.

Die UETD/UID ging daraufhin juristisch gegen Özdemir vor: Der Grünen-Politiker solle eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, anderenfalls bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen. Dagegen urteilte das Berliner Landgericht vor einigen Tagen, es sei von „erheblichem öffentlichem Interesse“, ob und wie der türkische Präsident in Deutschland Einfluss ausübe. (dts Nachrichtenagentur)

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