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RLP. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informieren über gängige Betrugsmaschen und geben konkrete Hinweise zum Schutz vor finanziellen Verlusten.
Das Kaufen und Verkaufen von Waren über Online-Kleinanzeigen-Portale erfreut sich großer Beliebtheit. Der Großteil der privaten und gewerblichen Anbieter handelt seriös. Dennoch kommt es immer wieder zu Betrugsfällen, bei denen Verbraucher um ihr Geld gebracht werden.
Käuferschutz bei Bezahldiensten richtig nutzen
Wer Bezahldienste wie PayPal verwendet, sollte bei Käufen stets die Option „Waren und Dienstleistungen“ wählen. Die Funktion „Freunde und Familie“ bietet keinen Käuferschutz. Nur bei korrekter Auswahl der Waren-Option bleibt der Schutz bei Geschäften auf Kleinanzeigen-Plattformen bestehen.
Hinweise zum System „Sicher bezahlen“
Die plattformeigene Funktion „Sicher bezahlen“ ermöglicht eine sichere Abwicklung direkt im Portal. Betrüger versuchen jedoch gelegentlich, Nutzer per SMS oder E-Mail auf externe Webseiten zu lenken.
Alle Schritte sollten ausschließlich innerhalb der offiziellen App oder Website erfolgen. Auf externe Links zur Zahlungsbestätigung sollte nicht geklickt werden.
Das Wichtigste in Kürze
Bei Bezahldiensten wie PayPal ausschließlich die Option „Waren und Dienstleistungen“ nutzen – bei „Freunde und Familie“ entfällt der Käuferschutz. Beim System „Sicher bezahlen“ die Plattform nicht verlassen und alle Schritte im Chat der Plattform durchführen. Vorsicht vor SMS- oder E-Mail-Links. Zugesandte Ausweiskopien bieten keine zusätzliche Sicherheit; sie können aus Identitätsdiebstählen stammen. Angebote, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein, sind es in der Regel auch.
Bei Problemen umgehend die Polizei informieren. Eine Anzeige kann unkompliziert über die Online-Wache unter www.polizei.rlp.de/onlinewache [1] erstattet werden.
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