- Pfalz-Express - https://www.pfalz-express.de -

Gemeinderat Jockgrim ändert Beschluss zum Gemarkungstausch: „Rahmenbedingungen haben sich verändert“

[1]

Die L 540 zwischen Jockgrim und Wörth: „Nachbarschaftshilfe“ gerät zum Politikum.
Bild: Screenshot Google maps

Jockgrim – Im Juni 2017 trat die Stadt Wörth an die Ortsgemeinde Jockgrim mit dem Ansinnen heran, die L 540 zwischen dem Vorlacher Hof und dem Bahnhof Wörth von einer Landes- zu einer Gemeindestraße abzustufen. Ein kurzer Abschnitt der L 540 beim Vorlacher Hof liegt auf Jockgrimer Gemarkung.

Ziel des Wörther Vorstoßes sei gewesen, in Wörth die Ortsdurchfahrt durch Umbaumaßnahmen zu verändern und die Ortsdurchfahrt zu erschweren, so die Verbandsgemeindeverwaltung. Jockgrim selbst hatte erst einmal nichts dagegen, dem Nachbarn zu helfen.

Im späteren Gespräch mit Vertretern von Verbands- und Ortsgemeinde Jockgrim stand der Landesbetrieb Mobilität Speyer (LBM) der Abstufung positiv gegenüber und teilte mit, dass sich für die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrten Jockgrim und Rheinzabern durch eine Abstufung der L540 in Wörth keine negativen Verlagerungen ergeben würden.

Dagegen wurde im Gespräch nicht ausgeschlossen, dass eine – wesentlich länger dauernde – Abstufung gegen den Willen der Ortsgemeinde möglich sei. Für Gemeindestraßen auf Jockgrimer Gemarkung hat die Ortsgemeinde die Unterhalts- und gegebenenfalls auch die Sanierungskosten zu tragen.

Zur L 540 gehört noch ein begleitender Radweg, mit dem es sich ebenso verhält. Vor diesem Hintergrund stimmte der Gemeinderat Jockgrim am 12. April 2018 einem Gemarkungstausch mehrheitlich zu.

Da das die Außengrenze der Verbandsgemeinde Jockgrim betrifft, musste auch der Verbandsgemeinderat Jockgrim einen Beschluss fassen. Bei der Sitzung am 18. Juni 2018 lehnte der Rat den Gemarkungstausch mehrheitlich ab – quer durch die Fraktionen.

In den letzten Wochen wurden die Maßnahmen und Ideen der Stadt Wörth [2] intensiv in der Presse behandelt. Dabei fiel auf, so die Jockgrimer Verbandsgemeindeverwaltung, dass einige Darstellungen betroffener Behörden von früher geäußerten Auffassungen abwichen.

Daher wurde der Gemarkungstausch bei einem Gespräch von Bürgermeister Karl Dieter Wünstel (CDU) mit dem Leiter des LBM, Martin Schafft, thematisiert. Ergebnis: Der LBM werde die L540 definitiv nicht „zwangsabstufen“. Eine Abstufung durch die Behörde erfolge nur, wenn die Straße vollständig auf Wörther Gemarkung liege oder beide Gemeinden sie wollten. Wenn die Straße Landesstraße bleibe, stimme der LBM Schranken nicht zu.

Der LBM habe, wie auch die Polizei und die Kreisverwaltung, Bedenken gegen die Sperrung mit Schranken, die nachteilige Auswirkungen auf die umliegenden Gemeinden haben könne. Dies sei auch der Stadt Wörth kommuniziert worden.

In Telefonaten bestätigten sowohl Polizei als auch Kreisverwaltung diese Haltung gegenüber der Jockgrimer Ortsbürgermeisterin Sabine Baumann (CDU). Ausdrücklich sah der LBM durch die Schranken veränderte Rahmenbedingungen, die zu der veränderten Beurteilung der Situation geführt hätten.

Um nach dem Votum des Verbandsgemeinderats klare Verhältnisse und Planungssicherheit zu schaffen, wurde die Angelegenheit am 23. August 2018 nochmals im Gemeinderat Jockgrim beraten. Es gab zwei Möglichkeiten: Der Gemeinderat hätte eine vertragliche Lösung mit der Stadt Wörth beschließen können, um Wörth die Abstufung trotz des Vetos des VG-Rates zu ermöglichen. Oder aber zu entscheiden, die ursprüngliche Zustimmung zum Gemarkungstausch aufgrund der beschriebenen Bedenken diverser Behörden zurückzunehmen.

Nach ausgiebiger Diskussion entschied der Gemeinderat mit 18 zu 3 Stimmen, den Beschluss vom 12. April 2018 aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen und Haltung der Behörden aufzugeben und einen Gemarkungstausch sowie eine Abstufung der L540 abzulehnen. Am Abstimmungsergebnis ist erkennbar, dass es in dieser Frage nahezu Konsens im Rat gab und es sich nicht um parteitaktische Überlegungen handelte.

Verbands- und Ortsgemeinde Jockgrim stellen auch einige Punkte richtig, die nach eigenen Angaben in den letzten Wochen nicht korrekt dargestellt wurden

In der Klarstellung heißt es:

„Es gab keine notarielle Beglaubigung des Gemarkungstauschs im Beisein von Ortsbürgermeisterin Sabine Baumann und Bürgermeister Karl Dieter Wünstel, der Tausch von Gemarkungsflächen wurde noch nicht vollzogen.

Die Ortsgemeinde Jockgrim wurde seitens der Stadt Wörth nicht über die beabsichtigte Errichtung von Schranken informiert. In den Pressemeldungen des letzten Jahres war diese Maßnahme nicht die favorisierte oder erwartete Vorgehensweise.

Anders als in der Sitzungsvorlage des Wörther Stadtrats dargestellt, war weder der Verbands- noch der Ortsgemeinde Jockgrim eine Vorstudie der Stadt Wörth zu den geplanten Maßnahmen bekannt.

Der Gemarkungstausch wurde nicht erst durch den Jockgrimer Gemeinderatsbeschluss vom 23. August 2018 verhindert, sondern bereits durch den Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 18. Juni 2018.“

Ortsbürgermeisterin Sabine Baumann sieht es in dieser Angelegenheit als ihre vorrangige Aufgabe – bei allem Verständnis für die Belange der Wörther Bürger – Schaden und Nachteile von Jockgrim abzuwenden. „In der Situation, wie sie sich heute darstellt, war die Ablehnung die erforderliche Entscheidung.“

Zudem sei eine eventuelle Abstufung endgültig und mögliche weitere Maßnahmen auf Wörther Seite, wie zum Beispiel die Ausweitung von Sperrzeiten, nicht einschätzbar.

Bürgermeister Karl Dieter Wünstel ist sich sicher, dass Wörth vermutlich zunächst verschiedene Maßnahmen in Maximiliansau realisieren wird. Natürlich werde das Ergebnis von allen Betroffenen, von Bürgern, der Stadt Wörth und den umliegenden Gemeinden sehr genau betrachtet und beleuchtet werden, so Wünstel.

Die Stadt Wörth sei sicherlich bestrebt, auftretende Probleme zügig zu lösen und Maßnahmen zu optimieren. Wünstel wollte nicht ausschließen, dass dann – sollte alles problem- und reibungslos funktionieren – „erneut mit Jockgrim über Maßnahmen im Bereich der L540 gesprochen wird.“ (VG/ OG Jockgrim/red)

Print Friendly, PDF & Email [3]