- Pfalz-Express - https://www.pfalz-express.de -

Gegendarstellung der Universität Koblenz-Landau: „Zensur hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden“

[1]

Die  Universität Landau.
Foto: Ahme

Landau. Gegendarstellung der Universität Koblenz-Landau:

„Auf der Homepage der Online-Tageszeitung Pfalz-Express wird in einem Beitrag vom 25. März 2014 unter dem Titel „Schwere Vorwürfe gegen Professor Dr. Heiligenthal: Zensurmaßnahmen gegen studentische Gremien“ über die von einem Studierenden, Herrn Rainer Winters, erhobenen Vorwürfe gegen die Universität Koblenz-Landau berichtet. Dieser Artikel enthält unwahre Tatsachenbehauptungen, die nachfolgend richtig gestellt werden:

Eine Zensur hat an der Universität Koblenz-Landau zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.
Herr Prof. Dr. Heiligenthal weist die erhobenen Zensurvorwürfe mit Nachdruck zurück.

Im Einzelnen:

1.    Unwahr ist: „Juni 2013: […] Die Rundmail wird von der Hochschulleitung zensiert.“

Wahr ist: Die Rundmail wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen zurückgehalten, da die Studierenden mit Einrichtung der universitätseigenen E-Mail-Accounts lediglich einwilligten, hochschulinterne Informationen zu erhalten. Eine Rundmail zum Thema Snowden ist indes keine hochschulinterne Information und dient mithin nicht der Aufgabenerfüllung des Studierendenparlaments.

2. Unwahr ist: „Juli 2013: […] begründet die Hochschule die Zensur mit dem unangenehmen Inhalt der Rundmail.“ und „November 2013: […] Die Hochschulleitung unterbindet auch diesmal eine Freigabe der Rundmail aufgrund kritischer Bemerkungen.“

Wahr ist: Diese Rundmails enthielten Auszüge aus Protokollen von Sitzungen des Fachbereichsrats des Fachbereichs 7 ergänzt um persönliche Einschätzungen und Anmerkungen u. a. zum Abstimmungsverhalten einzelner Mitglieder des Fachbereichsrats. Die Weiterleitung der Rundmails musste aus ausschließlich rechtlichen Gründen untersagt werden; eine inhaltliche Bewertung der persönlichen Einschätzungen und Anmerkungen hat selbstverständlich nicht stattgefunden.

Die Protokolle der Ratssitzungen sind ebenso wie die Sitzungen selbst fachbereichsöffentlich. Über eine fachbereichsexterne Weitergabe, z. B. an Studierende anderer Fachbereiche, entscheidet der Fachbereich. Der Fachbereichsrat fasste keine solchen Beschlüsse.

Die Information über das Abstimmungsverhalten einzelner Mitglieder verletzt die Ratsmitglieder in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Die Abstimmungen in den Fachbereichsräten erfolgen grundsätzlich offen, soweit das Hochschulgesetz, die Grundordnung der Universität oder die Geschäftsordnung des Fachbereichs nichts anderes vorsehen und die Mitglieder des Fachbereichsrates nichts anderes beschließen. In den Protokollen der Sitzungen werden lediglich die Abstimmungsergebnisse festgehalten. Beschlüsse über eine namentliche Abstimmung wurden durch den Fachbereichsrat nicht gefasst.

Über diese ausschließlich rechtlichen Gründe für die nicht erfolgte Weiterleitung wurden Herr Winters und der Landauer AStA-Vorsitzende nach der ersten Rundmail informiert. Der AStA-Vorsitzende hat daraufhin den zunächst geäußerten Zensur-Vorwurf zurückgenommen.

3.    Unwahr ist: „Dezember 2014: Aufgebrachte Studenten stellen Heiligenthal zur Rede angesichts der Zensurmaßnahmen.“

Wahr ist, dass allein Herr Winters Herrn Prof. Dr. Heiligenthal am Rande einer Sitzung des Fachbereichsrates zur Rede stellte.

4.    Unwahr ist: „Januar 2014: Der Bericht über die Weigerung Heiligenthals wird abermals zensiert. Die freie Meinungsäußerung innerhalb der Hochschule ist passé […].“

Wahr ist: Die Rundmail wurde zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Fachbereichsratssitzung zurückgehalten. Die Sitzungen des Fachbereichsrats tagen, wie bereits dargestellt, fachbereichsöffentlich. Ein Beschluss über eine fachbereichsexterne Weitergabe der Protokolle wurde durch den Fachbereichsrat nicht getroffen. Derzeit arbeitet die Universität an einer technischen Lösung, E-Mail-Verteiler zu schaffen, die jeweils nur die Mitglieder eines Fachbereichs erreichen.

5.    Unwahr ist: „Als Studierende fordern, dass die Rundmail freigeschaltet wird, folgt Heiligenthals Drohung mit staatsanwaltlicher Prüfung: „Sollten Sie dennoch an Ihrer Absicht des Mailversands festhalten wollen, … müssten wir den Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgeben, um zu prüfen, ob die von Ihnen aufgestellten Behauptungen und Verstöße gegen das Hochschulgesetz von Relevanz sind.“

Wahr ist: Abermals war es nur ein Studierender, Herr Winters, der die Versendung der E-Mail forderte. Der zuständige Sachbearbeiter des Referats Rechtsangelegenheiten äußerte sich zwar in der zitierten Weise, ein solches Vorgehen war indes nicht mit Herrn Prof. Dr. Heiligenthal abgestimmt. Herrn Prof. Dr. Heiligenthal war die Anfrage von Herrn Winters nicht bekannt.

6.    Unwahr ist: „Heiligenthal schaltet die Staatsanwaltschaft ein […].“

Wahr ist, die Staatsanwaltschaft wurde in dieser Angelegenheit zu keinem Zeitpunkt eingeschaltet.

7.    Sie schreiben: „Der AStA hat deswegen ein eigenes Referat eingerichtet für Meinungsfreiheit und Datenschutz.“

Nach bisherigem Kenntnisstand haben weder der Allgemeine Studierendenausschuss in Koblenz noch der in Landau ein solches Referat eingerichtet.

Mainz, den 28. März 2014

Print Friendly, PDF & Email [2]