
Foto: Pfalz-Express
Kreis Germersheim – Nur noch bis Mittwoch, 31. Dezember 2025, gilt im Landkreis Germersheim wegen der aviären Influenza (umgangssprachlich Vogelgrippe) die Aufstallungspflicht für Geflügel sowie andere gehaltenen Vögeln empfänglicher Arten (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben).
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Germersheim teilte mit, dass die Aufstallungspflicht wegen der sich entspannenden Lage zunächst nicht weiter verlängert wird.
Die Ausbreitung der Vogelgrippe habe sich deutlich verlangsamt, die Vogelzüge ins Winterquartier seien weitgehend abgeschlossen, die Lage entspanne sich und es seien keine weiteren Fälle mehr im Landkreis Germersheim aufgetreten, hieß es.
Dennoch: der Erreger ist immer noch in der Umwelt vorhanden und wird weiterhin in toten heimischen Vögeln, vor allem in Wassergeflügel wie Graureihern, Schwänen oder Kanadagänsen nachgewiesen.
Deshalb empfiehlt das Veterinäramt den Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel mit Wildvögeln weitestgehend zu verhindern. Dafür sollten Ausläufe beziehungsweise Futterstellen abgedeckt sein. Straßen- und Stallkleidung strikt trennen und Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe gründlich waschen hilft außerdem, das Risiko eines Eintrags des Virus zu reduzieren.
Futter, Einstreu und andere Materialien sollten für Wildvögel unzugänglich gelagert sein. Ein- und Ausgänge zu Ställen sollten so gesichert sein, dass Unbefugte sie nicht betreten können.
Das Veterinäramt bittet die Tierhalter und die Bevölkerung weiterhin, verdächtige und tote Vögel (u.a. Wassergeflügel, Hausgeflügel und Greifvögel) zu melden, sodass diese beprobt werden können. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Germersheim ist erreichbar per E-Mail an veterinaeramt@kreis-germersheim.de [1] sowie telefonisch unter 07274/53-410.
Auch sind Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bislang nicht nachgekommen sind, aufgefordert, die Geflügelhaltung unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
Weitere Infos dazu gibt es online unter www.kreis-germersheim.de/tierhaltung [2]
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