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Gebhart: Masernschutzgesetz wird am 14. November beschlossen

Impfung in den Arm mit einer Spritze

Foto: dts Nachrichtenagentur

Südpfalz – Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart (CDU), teilte am Mittwoch mit, dass das Masernschutzgestzt am Donnerstag beschlossen wird.

„Das Masernschutzgesetz ist konsequent. Nach jahrelangen Diskussionen wird dieses Thema nun entschieden. Und das ist gut so. Denn: Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Sie können im schlimmsten Fall tödlich verlaufen und sind alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit“, so Gebhart.

In Deutschland wurden 2019 bis Mitte September bereits 492 Fälle registriert, davon 36 Fälle in Rheinland-Pfalz und allein 26 in der Südpfalz.

In Deutschland seien die Impflücken bei Masern aber zu groß, um bundesweit die gewünschte Immunisierung von 95 Prozent zu erreichen – trotz aller Aufklärungskampagnen, sagte gebhatrt weiter. „Wir werden mit dem Gesetz daher den Schutz gegen Masern verbessern und die Prävention stärken.“

Inhalt des Gesetzes

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertageseinrichtungen betreut oder in Asylbewerberunterkünften untergebracht sind, entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder aber eine Immunität nachweisen müssen. Gleiches soll für Personen gelten, die dort oder in medizinischen Einrichtungen tätig sind.

Wer einen entsprechenden Nachweis nicht erbringen kann, darf in den genannten Einrichtungen grundsätzlich nicht aufgenommen oder tätig werden. Dies gilt im Übrigen nicht für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, weil klar ist: Die Schulpflicht hat Vorrang.

Zusätzlich sind weitere wesentliche Schritte vorgesehen, um die Impfprävention in Deutschland insgesamt zu stärken: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll z.B. die Bevölkerung verstärkt zielgruppenspezifisch informieren. Fachärzte dürfen unabhängig von Fachgebietsgrenzen impfen. Den Krankenkassen wird ermöglicht, ihre Versicherten individuell über fällige Schutzimpfungen zu informieren. Und: die Impfdokumentation kann künftig auch elektronisch erfolgen.

Gebhart: „Es muss unser oberstes Gebot sein, insbesondere die Gesundheit unserer Kinder zu schützen.“

Der Entwurf eines Masernschutzgesetzes soll am 14. November im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen werden. Das Gesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft.

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